Seit dem 01.01.2024 verpflichtet § 10b SGB VIII die Jugendämter dazu, Verfahrenslotsen einzuführen. Diese sollen Heranwachsenden mit (drohender) Behinderung und ihren Familien dabei helfen, Leistungsansprüche im komplexen Leistungssystem, insbesondere der Leistungen im SGB VIII und SGB IX, zu realisieren.
Der Verfahrenslotse vermittelt zu Ansprechpartnern und berät zu Erstanträgen der Eingliederungshilfe. Auf Wunsch begleiten sie Hilfesuchende als Vertrauenspersonen zu Terminen, Planverfahren und Antragstellungen bis hin zur Installation der benötigten Hilfe und/oder darüber hinaus. Sie bieten Unterstützung bei Gesprächen mit anderen Leistungserbringern oder Behörden bezüglich Leistungen der Eingliederungshilfe. Zudem bieten sie Hilfestellungen beim Übergang zu Leistungen von anderen Rehabilitationsträgern.
Wer kann sich beraten lassen?
Mögliche Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB VIII bzw. SGB IX:
Das Hinzuziehen von Verfahrenslotsen ist freiwillig und kann von den leistungsberechtigten Familien zu jedem Zeitpunkt eines Verfahrens genutzt werden. Es erfolgt entweder punktuell oder während des gesamten Verfahrens.
Telefon: 02843/171-357
E-Mail: emine.sagsinlar@rheinberg.de