Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind seit dem 01.01.2020 in das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) überführt worden. Damit ist der Landschaftsverband Rheinland grundsätzlich zuständig für die Leistungen der Eingliederungshilfe, ein Teil der Bearbeitung erfolgt jedoch beim Kreis Wesel. Hier in Rheinberg erfolgt keine Leistungsbearbeitung mehr, es können lediglich noch Anträge und Unterlagen an den jeweiligen Leistungsträger weitergeleitet werden.