Sie möchten bauen oder planen eine Änderung Ihrer Entwässerungsanlage? Über diese Internetseite möchte die Stadt Rheinberg Ihnen helfen Auskunft über die Entwässerung ihres Grundstücks zu erhalten oder einen neuen Grundstücksanschluss an die öffentliche Abwasserkanalisation zu beantragen.
1. Schritt: Die Entwässerungs- und Kanalbestandsauskunft
Im Stadtgebiet der Stadt Rheinberg werden die Grundstücke auf die unterschiedlichste Art entwässert. Daher wird als wichtigste Information für die Entwässerungs- und Kanalbestandsauskunft die Lage des Grundstücks benötigt. Dazu reicht die Angabe von Straße und Hausnummer oder Gemarkung, Flur und Flurstück. Außerdem ist eine E - Mail-Adresse erforderlich. So erhalten Sie die Auskünfte schnell und praktisch nach Hause.
Im besten Fall sind die erforderlichen Grundstücksanschlüsse schon vorhanden und wurden bis auf Ihr Grundstück verlegt.
In diesem Fall erhalten Sie neben dem Kanallageplanausschnitt, falls vorhanden auch die Grundstücksanschlusszeichnung, welche Auskunft über die genaue Lage des Grundstücksanschlusses auf Ihrem Grundstück gibt.
2. Schritt: Entwässerungsantrag
Im Rahmen eines Bauantrages werden bereits die Anschlussmöglichkeiten an die öffentliche Abwasserkanalisation überprüft.
Erst mit dem Entwässerungsantrag wird der konkrete Anschluss eines Grundstücks an die Abwasserkanalisation angefragt.
Den Vordruck des Entwässerungsantrags finden Sie im Download-Bereich. Ausgefüllt und unterschrieben reichen Sie bitte folgende Unterlagen in 2-facher Ausfertigung unter folgender Adresse ein:
Stadt Rheinberg
Fachbereich 66
Kirchplatz 10
47495 Rheinberg
· Entwässerungsantrag der Stadt Rheinberg,
· Übersichtsplan M: 1:250
· Entwässerungslageplan M: 1:100.
· Eventuell eine Abwassermengenberechnung.
Zur Erstellung der Unterlagen können Architekten/-innen, Bauingenieure/-innen oder andere Fachleute beauftragt werden.
3. Schritt: Prüfung des Entwässerungsantrags
Nach der technischen Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine Bestätigung per Mail. Liegt für das Grundstück noch kein Grundstücksanschluss vor oder wurde ein zusätzlicher Grundstücksanschluss beantragt wird der Entwässerungsantrag an den zuständigen Sachbearbeiter für Grundstücksanschlüsse weitergeleitet.
4. Schritt: Herstellung des Kanalanschlusses
Der zuständige Sachbearbeiter wird nach der Bestätigung des Entwässerungsantrages die Herstellung des Grundstücksanschlusses im öffentlichen Bereich durch einen Jahresvertragsunternehmer der Stadt Rheinberg einleiten. Der Unternehmer wird vom Hauptkanal bis zur privaten Grundstücksgrenze den Anschluss herstellen.
Der Antrag sollte innerhalb von 2 bis 3 Monaten vor Gebrauch des Anschlusses gestellt werden. Bei zu spät gestellten Anträgen besteht die Gefahr, dass der Grundstücksanschluss bis zum erforderlichen Gebrauch noch nicht fertig gestellt ist.