Die Stadt Rheinberg erhebt den Kanalanschlussbeitrag von Grundstückseigentümer/-innen oder Erbbauberechtigten, sobald das Grundstück erstmalig an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen wird oder hierzu erstmalig die Möglichkeit besteht.
Die Grundstückseigentümer/-in leistet mit diesem einmaligen Beitrag und den im Rahmen der Grundbesitzabgaben laufend zu zahlenden Entwässerungsgebühren einen finanziellen Beitrag zu den Kosten der öffentlichen Abwasserkanäle. Zwar dient der Kanalanschlussbeitrag der Finanzierung des Kanalbaus, doch sind damit nicht die Kosten der Kanalbauarbeiten unmittelbar vor dem jeweiligen Grundstück gemeint, sondern des Kanalnetzes im Stadtgebiet.
Die Beitragspflicht ist geregelt in § 8 Kommunalabgabengesetz NW und in der ergänzenden Kanalanschlussbeitragssatzung der Stadt Rheinberg.
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