Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Bundestagswahlen

Deutschlandfahne

Die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag fand entsprechend der Anordnung des Bundespräsidenten über die Bundestagswahl 2021 vom 08. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2769) am Sonntag, dem 26. September 2021, statt.

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Bei der letzten Bundestagswahl am 26. September 2021 wurden 736 Abgeordnete in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für vier Jahre gewählt.

 

Wahlsystem

Das Wahlsystem ist ein Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl. Danach werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages zur Hälfte direkt in den 299 Wahlkreisen mit relativer Mehrheit gewählt, zur anderen Hälfte nach Verhältniswahlgrundsätzen aus den Landeslisten der Parteien. Dazu kommen noch sogenannte Überhangmandate.

 

Die Wählerinnen und Wähler haben jeweils zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird die Wahlkreisbewerberin oder der Wahlkreisbewerber und mit der Zweitstimme die Landesliste einer Partei gewählt.

 

Wahlberechtigung und Wählbarkeit

Aktiv wahlberechtigt sind nach § 12 des Bundeswahlgesetzes Deutsche, die am Wahltag

  • mindestens 18 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz oder sonstigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Auch im Ausland lebende Deutsche, die diese Bedingungen mit Ausnahme der Dreimonatsfrist erfüllen, sind wahlberechtigt, wenn sie

  • nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen einen Wohnsitz oder sonstigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten und dies weniger als 25 Jahre zurückliegt oder
  • „aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.“

Verlegen aktiv wahlberechtigte Auslandsdeutsche ihren Wohnsitz nach Deutschland, gilt die Dreimonatsfrist nicht.

 

Aktuelle Information zum Wahlrecht von im Ausland lebenden Deutschen finden Sie auf der Seite des Bundeswahlleiters (Link siehe unten).

 

Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Deutsche, denen bei einer strafrechtlichen Verurteilung als Nebenfolge das aktive Wahlrecht aberkannt wurde. Dies ist nur bei bestimmten Straftaten möglich.

 

In den Bundestag wählbar ist, wer am Wahltag Deutscher und mindestens 18 Jahre alt ist.

 

Nicht wählbar ist jedoch, wer vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen ist oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

 

Wahlergebnisse

Siehe unter „Links“

 

Weitere Informationen

Bundesweite Informationen zur Bundestagswahl 2021 finden Sie unter

https://www.bundeswahlleiter.de

Weitere Informationen zur Bundestagswahl finden Sie auf der Internetseite des Innenministeriums der Landes Nordrhein-Westfalen unter

https://www.im.nrw/themen/beteiligung/wahlen/bundestagswahlen