Sanierung: Drei Wege führen zum Ziel
Schäden an der Abwasseranlage, die durch TV-Inspektion oder Dichtheitsprüfung festgestellt wurden, erfordern eine Sanierung. Sonst drohen eine ganze Reihe von Gefahren, wie z.B. die Verschmutzung von Boden und Grundwasser durch austretendes Abwasser oder das Eindringen von Grundwasser in die Leitungen, was zu einer Überlastung der öffentlichen Kanalisation führen kann. Eingestürzte Leitungen, eingedrungene Wurzeln oder sonstige Hindernisse können dazu führen, dass das Abwasser nicht mehr abgeleitet werden kann. Im Extremfall besteht sogar die Gefahr des Vernässens der Keller von angrenzenden Gebäuden.
Einen tieferen Einblick in den gesamten Ablauf und viele hilfreiche Tipps liefern die folgenden Textmarken:
Informationen zur Sanierung
Sanierungsverfahren
Abnahmeprüfung
Kosten und Einsparungen
Sanierungsfirmen
Entscheidungsprozess
Die Sanierung einer Abwasseranlage erfolgt durch Renovierung, Reparatur oder Erneuerung und wird in folgenden Schritten durchgeführt:
- Sichten und auswerten der Untersuchungsergebnisse (TV-Inspektion und ggf. Dichtheitsprüfung)
- Auswahl der für den Grundstücksbereich zugelassenen und möglichen Sanierungsverfahren
- Erstellen eines grundstücksbezogenen Sanierungskonzeptes mit einer Kostenkalkulation
- Sanierung durch eine Fachfirma
- Abnahmeprüfung durch einen Sachkundigen
Weiterhin sollten Sie beachten:
- die Sanierungsplanungen Ihrer Gemeinde für die öffentliche Abwasseranlage.
- Besonderheiten Ihres Grundstücks wie Bodenbeschaffenheit, Grundwasserstand und die eventuelle Lage in der Wasserschutzzone II oder III
- Fördermöglichkeiten
- Kosteneinsparungen durch Zusammenschluss mit Nachbarn und Kooperation mit der Gemeinde
- Ihre Planungen: Überlegen Sie z. B., ob Sie tatsächlich noch eine Dusche im Keller benötigen und die sanierungsbedürftigen Leitungen stillgelegt werden können
Checkliste Sanierung im Schadensfall
Diese Tipps sollten Sie beachten:
- Rechnen Sie damit, dass das Sanierungskonzept eines Bauunternehmens nicht wertneutral ist. Für die Auswertung der Untersuchungsergebnisse (TV-Inspektion/Dichtheitsprüfung), die Erstellung eines Sanierungskonzepts und die Kostenkalkulation empfiehlt sich die Einbindung von Fachmännern, z.B. eines Ingenieursbüros, das sich auf Grundstücke spezialisiert hat.
- Holen Sie sich Hilfe (z.B.Ingenieurbüro) bei der Formulierung der anzufragenden Leistungen. Lassen Sie sich bei der Wertung der verschiedenen Angebote beraten und beauftragen Sie gegebenenfalls ein Ingenieurbüro mit der Örtlichen Bauüberwachung, um die Qualität der Bauausführung sicherzustellen.
- Vereinbaren Sie mit der Sanierungsfirma vertraglich, dass nach den anerkannten Regeln der Technik saniert und verlegt werden muss und dass die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)" und die "Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C)" gelten.
- Um eventuelle Mängelansprüche gegenüber der Sanierungsfirma geltend machen zu können, sollten Sie beim Verfassen des Vertrages unbedingt beachten, dass die gesetzliche Gewährleistungsfrist des BGB bei Bauwerken fünf Jahre (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB) beträgt. Die Vertragsbedingungen der VOB/B sehen die regelmäßige Mängelgewährleistungsfrist für Bauwerke gem. § 13 Nr. 4 Abs. 1 Satz 1 VOB/B jedoch lediglich für vier Jahre vor. § 13 Nr. 4 Abs. 1 Satz 1 VOB/B eröffnet jedoch ausdrücklich die Möglichkeit eine davon abweichende Gewährleistungsfrist (5 Jahre) zu vereinbaren. Machen Sie davon Gebrauch.
- Lassen Sie vor Ablauf der Gewährleistungsfrist erneut eine Dichtheitsprüfung durchführen, um eventuelle Mängel aufzudecken und diese dann auf „Garantie“ entfernen zu lassen.
Sanierungsverfahren: Schäden diktieren Vorgehen
Im Anschluss an die Analyse der Schäden beginnt die Einleitung der passenden Sanierungsmaßnahmen.
Grundsätzlich bieten sich drei Möglichkeiten:
Erneuerung,
Renovierung
oder Reparatur der Abwasseranlage.
Der Umfang der Schäden diktiert allerdings, ob in offener Bauweise - mit dem Ausschachten von Gräben - oder im grabenlosen Verfahren saniert wird. Oftmals bietet sich die Möglichkeit, auf einem Grundstück verschiedene Sanierungsarten zu kombinieren.
Die Verfahren im Überblick:
- Erneuerung
- Leitungen:
Abhängen der Leitungen als Sammelleitungen: - Neuverlegung der Leitungen abgehängt unter der Kellerdecke oder entlang der Kellerwände. Tiefliegende Entwässerungsgegenstände (Bodenabläufe, Waschmaschinen o.ä.) müssen an eine Hebeanlage angeschlossen werden. Die alten Grundleitungen werden außer Betrieb genommen und verdämmt.
- Neuverlegung der Grundleitungen in neuer oder alter Trasse entweder im Graben, unterhalb der Bodenplatte oder in zugänglichen Rinnen.
- Schacht
- Sanierung
- Leitungen:
Inlinerverfahren (Reliningverfahren), z.B. Schlauchrelining: - Einbau eines harzgetränkten Gewebeschlauchs in die alte Leitung, der zu einem neuen Rohr aushärtet.
- Zuläufe müssen nach der Sanierung durch einen Fräsroboter wieder geöffnet werden.
- Schacht:
- Schachtbeschichtung und –auskleidung
- Reparatur
- Leitungen:
Partliner / Partielle Inliner: - Einbau einer harzgetränkten Gewebematte, die mit einem Packer an der schadhaften Stelle unter Druck an die Rohrwand angeklebt wird (Gewebemanschette) oder einer Edelstahlschale mit Dichtelementen (Innenrohrmanschette).
- Roboterverfahren:
- Ein ferngesteuerter Roboter fährt durch die Leitungen.
- Von innen werden Bohr-, Fräs-, Injektions- und Spachtelarbeiten durchgeführt.
- Injektionsverfahren, z.B.Flutungsverfahren:
- Die Leitungen werden nacheinander mit zwei Komponenten einer Sanierungsflüssigkeiten befüllt.
- Unter hydrostatischem Druck dringen die Flüssigkeiten durch die undichten Stellen in das umgebene Erdreich ein und bilden dort in Verbindung mit dem Boden ein abdichtendes Konglomerat.
- Schacht:
- Schachtausbesserung und Schachtverfugung
Checkliste Sanierungsverfahren
Diese Hinweise sollten Sie beachten:
- Bei der grabenlosen Bauweise sparen Sie Zeit und haben während der Sanierungsarbeiten weniger Unannehmlichkeiten. Bedenken Sie jedoch, dass Sie Ihre private Abwasseranlage nach der Landesbauordnung NRW und DIN1986-30:2003-02 spätestens in 20 Jahren erneut mit einer TV-Inspektion oder ggf. einer Dichtheitsprüfung untersuchen lassen müssen. Wählen Sie also Verfahren, die Nutzungsdauern von mindestens 20 Jahren sicherstellen.
- Wählen Sie nur solche Verfahren, die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) die bauaufsichtliche Zulassungen für den Grundstücksbereich haben. Wenn Ihr Grundstück in einem Wasserschutzgebiet liegt, achten Sie darauf, dass die Zulassung auch für die Wasserschutzzone gilt, in der Ihr Grundstück liegt.
- Vor der Erstellung von Rohrgräben - insbesondere unter der Bodenplatte - sollte ein Statiker die Standsicherheit des Gebäudes beurteilen. Auf keinen Fall sollte ein längerer Graben ungesichert bis zur Tiefe der Fundamente ausgehoben werden. Dies gilt sowohl unterhalb des Gebäudes, im Keller als auch außerhalb in der Nähe des Hauses.
Abnahmeprüfung: Kür nach Abschluss der Arbeiten
Die Abnahme durch eine Dichtheitsprüfung ist notwendig nach der Sanierung von Schäden, der erstmaligen Errichtung oder Änderung der Abwasseranlage.
Zu prüfen sind nicht nur die sanierten oder geänderten Bereiche, sondern auch alle damit in Verbindung stehende Grundleitungen. Die Abnahmeprüfung darf nur ein Sachkundiger durchführen und ist sozusagen die Kür nach Abschluss der Arbeiten.
Vor Ablauf der vertraglich fixierten Gewährleistung der Sanierungsarbeiten sollte eine weitere Prüfung durchgeführt werden, um etwaige Mängel aufzudecken und diese dann kostenfrei beseitigen zu lassen.
Unter Umständen reicht nach der Sanierung eine Abnahmeprüfung per TV-Inspektion aus, wenn nur punktuell Schäden repariert wurden. Die Bedingungen können in der DIN 1986-30 nachgelesen werden. Es ist allerdings dringend anzuraten, eine Dichtheitsprüfung der Leitungen mit Wasser oder Luft nach DIN EN 1610 und bei Schächten bis Geländeoberkante durchzuführen. Mangelhafte Sanierungsarbeiten könnten ansonsten unentdeckt bleiben.
Eine Besonderheit gilt nach einer Renovierung oder Erneuerung der Abwasserleitung in grabenloser Bauweise: Hier schreibt der Gesetzgeber zusätzlich zur Dichtheitsprüfung eine TV-Inspektion vor.
Checkliste Abnahmeprüfung
Diese Hinweise sollten Sie beachten:
- Schließen Sie sich mit Ihren Nachbarn zusammen, holen Sie mehrere Angebote ein und verhandeln Sie über Preisnachlässe. Nach der Sanierung sollten die Kosten für TV-Inspektion und Dichtheitsprüfung niedriger liegen als beim ersten Durchgang, da die Leitungsverläufe dokumentiert sind und gegebenenfalls fehlende Zugangsmöglichkeiten geschaffen wurden.
- Lassen Sie die Abnahmeprüfung von einem unabhängigen zugelassenen Sachkundigen und nicht von der Baufirma selbst durchführen. Für Wasserschutzzone I u. II ist dies nach ATV-DVWK-A 142 sogar vorgeschrieben.
- Seien Sie bei der Abnahmeprüfung anwesend.
- Achten Sie darauf, dass das Dichtheitsprüfprotokoll alle wichtigen Angaben enthält und vom Sachkundigen der Prüffirma unterschrieben ist.
- Lassen Sie bei einer Erneuerung die Prüfung erst nach dem Auffüllen der Baugrube vornehmen. Eventuell sind durch das Auffüllen der Baugrube und dem Verdichten des Bodens nachträglich noch Schäden entstanden. Vor dem Auffüllen der Baugrube kann die Sanierungsfirma einen separaten Test durchführen, den Sie aber nicht als Abnahmeprüfung akzeptieren sollten.
- Verweigern Sie die Abnahme der Sanierungsarbeiten, wenn die Abnahmeprüfung negativ verlaufen ist, und machen Sie Gewährleistungsansprüche gegenüber der Sanierungsfirma geltend.
- Denken Sie daran, dass Sie Ihre Abwasseranlage gemäß Landesbauordnung NRW und DIN1986-30:2003-02 nach spätestens 20 Jahren erneut, bei einer Änderung sofort, auf Dichtheit überprüfen lassen müssen.
- Bewahren Sie die Dichtheitsprüfbescheinigung sicher und unbegrenzt auf. Eventuell verlangt die Bauaufsichtsbehörde oder die Gemeinde die Vorlage. In manchen Städten und Gemeinden ist ein Haus ohne positive Dichtheitsprüfbescheinigung praktisch unverkäuflich.
Kosten: Große Bandbreite
Die Kosten für die Sanierung einer privaten Abwasseranlage hängen in erster Linie von folgenden Faktoren ab:
- Länge, Verzweigungsgrad und Nennweiten (DN) der Abwasseranlage
- Zustand der Leitungen und des Schachtes
- Wahl des Sanierungsverfahrens (offene oder grabenlose Bauweise)
- Zugänglichkeiten zu Leitungen und Schacht
- Tiefe der Leitungen unter der Bodenplatte
- Verlegung unterhalb der Bodenplatte oder nur unter Erdreich
- Zusätzliche notwendige Maßnahmen, wie z. B. Um- oder Abklemmen einer angeschlossenen Dränage oder eines Überlaufs der Zisterne und der Einbau einer Rückstausicherung
- Erforderliche Vor- und Nacharbeiten, wie z.B. Aufnehmen und Wiederverlegen von Plattenbelägen, Parkett und Neuverfliesen des Badezimmers.
Hier können sie nach Sachkundigen Sanierungsfirmen Ausschau halten: