Rheinberg, 14.01.2025
Die Stadt Rheinberg informiert über die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 beim Wahlamt online zu beantragen.
Die Online-Briefwahlbeantragung kann über verschiedene Antragsmöglichkeiten erfolgen:
Die Wahlbenachrichtigung wird den Wahlberechtigten in der Zeit vom 27. Januar 2025 bis 1. Februar 2025 zugeschickt.
Damit der Umschlag nicht mit Werbepost verwechselt wird, wird der Hinweis „Achtung Wahlbenachrichtigung“ aufgedruckt.
Sollte die Wahlbenachrichtigung nicht eingegangen sein, reicht der Personalausweis bzw. Lichtbildausweis.
Wer für eine andere Person die Briefwahlunterlagen abholen möchte, muss eine Vollmacht vorlegen.
Wer möchte, kann ab dem 10.02.2025 direkt im Rathaus die Stimme abgeben. Mitzubringen sind ein gültiger Personalausweis bzw. Lichtbildausweis sowie die Wahlbenachrichtigung.
Damit die per Brief abgegebenen Stimmen ausgezählt werden können, müssen die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am Wahltag, 23.02.2025, bis spätestens 18:00 Uhr im Stadthaus der Stadt Rheinberg eingegangen sein.
Das Wahlbüro ist unter der Rufnummer: 02843 - 171 450, Zimmer 10, Kirchplatz 10, im Stadthaus der Stadtverwaltung Rheinberg zu erreichen.
Foto: Stadt Rheinberg