Rheinberg, 18.03.2022. Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Stadt Rheinberg informiert, dass Bewohner*innen, die Ihren Hauptwohnsitz in Rheinberg/Stadtmitte an Straßen mit Parkschein- bzw. Parkscheibenregelung haben, einen Bewohnerparkausweis beantragen können.
Auf der Homepage der Stadt Rheinberg (www.rheinberg.de) kann der Ausweis unter dem Punkt „Aktuelles“ online beantragt oder als Pdf heruntergeladen werden. Eine Kopie des Fahrzeugscheines ist dem Online-Antrag anzuhängen bzw. dem Pdf-Formular, das per Post oder eMail an die Stadt versandt werden kann, beizufügen. Bei Neuanträgen wird zudem eine Kopie des Mietvertrages bzw. des Notarvertrages/der Teilungserklärung benötigt.
Für jeden Haushalt wird maximal ein Ausweis ausgestellt. Zur Wohnung/zum Haus des Antragstellers darf keine Garage bzw. kein Stellplatz gehören. Der Ausweis wird gegen Entrichtung einer Jahresgebühr in Höhe von 48 Euro ausgestellt und ist vom 01.05.2022 - 30.04.2023 gültig. Die Gebühr kann unter Angabe der bekannten Vertragsgegenstandsnummer des vorherigen Bescheides auf eines der bekannten Girokonten der Stadt Rheinberg überwiesen werden. Neue Antragsteller bekommen diese Nummer zugewiesen.
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Für Rückfragen stehen folgende Ansprechpartner*innen gerne zur Verfügung:
Frau Emela Dedic
Telefonnummer: 02843 171-305
eMail-Adresse: emela.dedic@rheinberg.de
Frau Jennifer Haberkorn
Telefonnummer: 02843 171-273
eMail-Adresse: jennifer.haberkorn@rheinberg.de
Für folgende Straßen ist die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises möglich:
Alte Post-Stege, Beguinenstraße, Eyck-Stege, Fischmarkt, Gelderstraße, Großer Markt, Holzmarkt, Kaiserstege, Kamper Straße, Orsoyer Straße, Rheinstraße, Underbergstraße, Wallstege
Foto: Pixabay/Stadt Rheinberg
Telefon: 02843/171-305
E-Mail: jan.lehmkuhl@rheinberg.de