Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Bebauungsplan Nr. 1 – Westlich der Römerstraße – 6. Änderung in Rheinberg-Annaberg Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Rheinberg, 09.09.2024. In Rheinberg-Annaberg soll in zwei Bereichen ehemaliger Spielplätze die Neuausweisung von Wohnbauland erfolgen. Die geplante Bebauung soll in ortsbildtypischer, kleinteiliger Bauweise errichtet werden.

 

Für die Realisierung der geplanten Wohngrundstücke erfolgt derzeit die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 – Westlich der Römerstraße – in Rheinberg-Annaberg. Der Bebauungsplanentwurf kann im Rahmen der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 16.09.2024 bis einschließlich 18.10.2024 im Stadthaus Rheinberg, Kirchplatz 10, Fachbereich Stadtentwicklung, Bauordnung und Umwelt, Zimmer 247a, sowie im Foyer der 2. Etage vor dem Sitzungssaal Zimmer 249 während der folgenden Dienstzeiten sowie nach vorheriger Terminabsprache unter der Tel.-Nr. 02843-171-425 eingesehen werden:

 

montags – freitags      von   8.30 - 12.00 Uhr,

montags – mittwochs von 13.00 - 16.00 Uhr und

donnerstags                von 13.00 - 17.00 Uhr

 

Die Planunterlagen können auch über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen bzw. auf der städtischen Homepage aufgerufen werden:

 

www.bauleitplanung.nrw.de

www.rheinberg.de/beteiligung-der-oeffentlichkeit

 

Während der Auslegungsfrist können zum Entwurf des Bebauungsplans Stellungnahmen vorzugsweise elektronisch übermittelt, bei Bedarf jedoch auch schriftlich eingereicht oder mündlich zur Niederschrift gegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.