Rheinberg, 09.09.2024. In Rheinberg-Annaberg sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Erweiterung der bestehenden Kindertagesstätte im Bereich Schützenstraße / Zu den Stationen geschaffen werden. Sollte die bauliche Vergrößerung der Kindertagesstätte nicht erforderlich werden, könnte innerhalb der potentiellen Erweiterungsfläche auch neuer Wohnraum entstehen.
Für die Realisierung des genannten Planungsziels erfolgt derzeit die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 – Westlich der Römerstraße – in Rheinberg-Annaberg. Der Bebauungsplanentwurf kann im Rahmen der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 16.09.2024 bis einschließlich 18.10.2024 im Stadthaus Rheinberg, Kirchplatz 10, Fachbereich Stadtentwicklung, Bauordnung und Umwelt, Zimmer 247a, sowie im Foyer der 2. Etage vor dem Sitzungssaal Zimmer 249 während der folgenden Dienstzeiten sowie nach vorheriger Terminabsprache unter der Tel.-Nr. 02843-171-425 eingesehen werden:
montags – freitags von 8.30 - 12.00 Uhr,
montags – mittwochs von 13.00 - 16.00 Uhr und
donnerstags von 13.00 - 17.00 Uhr
Die Planunterlagen können auch über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen bzw. auf der städtischen Homepage aufgerufen werden:
www.rheinberg.de/beteiligung-der-oeffentlichkeit
Während der Auslegungsfrist können zum Entwurf des Bebauungsplans Stellungnahmen vorzugsweise elektronisch übermittelt, bei Bedarf jedoch auch schriftlich eingereicht oder mündlich zur Niederschrift gegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.