In Rheinberg-Ossenberg soll zum einen die Neuausweisung von Wohnbauland in einem Teilbereich der Außenfläche der ehemaligen Grundschule in Ossenberg entlang des Willinger Weges und zum anderen die planungsrechtliche Sicherung für das bestehende ehemalige Schulgebäude an der Graf-Luitpold-Straße erfolgen.
Für die Realisierung dieses Vorhabens erfolgt derzeit die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 – Kapellenfeld – in Rheinberg-Ossenberg. Der Bebauungsplanentwurf kann im Rahmen der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 10.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025 im Stadthaus Rheinberg, Kirchplatz 10, Fachbereich Stadtentwicklung, Bauordnung und Umwelt, Zimmer 247a, sowie im Foyer der 2. Etage vor dem Sitzungssaal Zimmer 249 während der folgenden Dienstzeiten sowie nach vorheriger Terminabsprache unter der Rufnummer 02843 171-425 eingesehen werden:
montags – freitags von 8.30 - 12.00 Uhr,
montags – mittwochs von 13.00 - 16.00 Uhr und
donnerstags von 13.00 - 17.00 Uhr
Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im Amtsblatt der Stadt Rheinberg kann im Amtsblatt vom 02.04.2025, Ausgabe 11, unter dem Link https://lmy.de/npihF eingesehen werden.
Die Planunterlagen können auch über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen bzw. auf der städtischen Homepage aufgerufen werden:
www.rheinberg.de/beteiligung-der-oeffentlichkeit
Während der Auslegungsfrist können zum Entwurf des Bebauungsplans Stellungnahmen vorzugsweise elektronisch übermittelt, bei Bedarf jedoch auch schriftlich eingereicht oder mündlich zur Niederschrift gegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.
Bild: Stadt Rheinberg