Rheinberg, 16.01.2024. Im schönen Rheinberger Stadtpark liegt das Underberg-Freibad, dass Jahr für Jahr viele Schwimmbegeisterte aus Nah und Fern anzieht. Das Café als städtisches Pachtobjekt ist eine beliebte Anlaufstelle zur Versorgung mit allerlei Leckereien und Snacks und wird nur während der Freibadsaison von ca. Anfang/Mitte Mai bis ca. Anfang/Mitte September (Zeitraum kann witterungsbedingt geringfügig abweichen) betrieben. Das Café soll zur Attraktivität des Freibades beitragen und die Freibadbesucher*innen mit einem preiswerten und qualitätsvollen Angebot versorgen. Die Öffnungszeiten des Cafés sind an den Öffnungszeiten des Freibades auszurichten und können z. B. witterungsbedingten Schwankungen unterliegen. Ist das Freibad aufgrund schlechter Witterung geschlossen ist somit auch der Cafébetrieb einzustellen. Dieses Jahr feiert das Underberg-Freibad seinen 70. Geburtstag. Zu diesem Anlass sind unterschiedlichste Aktionen geplant, die wieder viele Besucher*innen anziehen wird. Unter anderem ist eine 50er-Jahre-Party zu Beginn der Saison geplant.
Pachtobjekt.
Das Pachtobjekt umfasst die Café-Terrasse mit dem dazugehörigen Gebäude (Nutzfläche Erdgeschoß = 76,82 Quadratmeter ohne Terrasse), mit folgender Raumaufteilung:
Die gesamte Einrichtung für das Café-Gebäude und die Café-Terrasse stellt der/die Pächter*in auf seine/ihre Kosten. Er/sie bleibt Eigentümer*in der von ihm/ihr beschafften Gegenstände. Eine Übernahme der bereits vorhandenen Einrichtung wäre möglich und mit der bisherigen Betreiberin zu verhandeln.
Pachtzins/zeit.
Die witterungsbedingten Einnahmeschwankungen des Pachtbetriebes werden durch einen umsatzabhängigen Pachtzins berücksichtigt.
Die Pacht beträgt
Grundlage für die Pachtzahlung ist der von einem Steuerbevollmächtigten vorzulegende Nachweis über den Jahresumsatz. Auf den so ermittelten Netto-Pachtzins wird die gesetzl. Umsatzsteuer erhoben.
Sämtliche Betriebskosten des Pachtobjektes gehen zu Lasten des/der Pächters*in. Stromkosten sind über einen eigenen Zähler unmittelbar mit dem Versorger selbst abzurechnen.
Zu den umlegbaren Betriebskosten gehören Grundsteuern, Müllgebühren, Wasserkosten, Kanalbenutzungsgebühren und Gebäudeversicherungskosten (anteilig für 76,82 Quadratmeter Nutzfläche EG).
Die Reinigung der Restaurationsräume einschl. des Kellers sowie der Café-Terrasse übernimmt der/die Pächter*in auf eigene Kosten.
Das Pachtverhältnis soll am 01.03.2024 beginnen.
Betreiberprofil/Voraussetzungen.
Grundvoraussetzung:
Wünschenswerte Voraussetzung:
Abgabe der Bewerbung/Bewerbungsfrist.
Bei Interesse an einer Bewirtschaftung des Freibad-Cafés sind die Bewerbungsunterlagen postalisch oder per E-Mail einzureichen bei:
Stadt Rheinberg
Fachbereich Immobilienbewirtschaftung
z. Hd. Frau Bohnen
Kirchplatz 10
47495 Rheinberg
E-Mail: Heike.Bohnen@rheinberg.de
Telefon: 02843 171-406
Abgabeschluss für die Bewerbung ist der 02.02.2024 (der Posteingangstempel bei der Stadtverwaltung Rheinberg ist maßgeblich).
Die nach einem internen Auswahlverfahren in die engere Wahl kommenden Bewerber*innen werden von der Stadt Rheinberg zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch eingeladen.
Foto: Stadt Rheinberg