Rheinberg, 02. September 2021. Für Rheinberger*innen, die Sozialleistungen wie z.B. Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II – „Hartz IV“ oder Asylbewerberleistungen erhalten, führt die Stadt Rheinberg im Laufe des Oktober 2021 den „Rheinberg-Pass“ ein. Damit sollen die betroffenen Bürger*innen niederschwellig auf einfache Art und Weise den Bezug von Sozialleistungen gegenüber Dritten dokumentieren können. Die Vorlage weitergehender Leistungsbescheide kann somit entfallen.
Zum Einsatz soll der „Rheinberg-Pass“ bei Dienstleistern kommen, die Vergünstigungen für diesen Personenkreis anbieten, wie dies z.B. bei der VHS oder bei den Rheinberger Bädern der Fall ist. Gültig wird der „Rheinberg-Pass“ in Verbindung mit einem Ausweisdokument wie dem Personal- oder Reisepass. Das Konzept wurde nun in der letzten Sitzung des Sozialausschusses der Stadt Rheinberg vom Fachbereich Jugend und Soziales präsentiert und fand breite Zustimmung in der Politik.
Die Stadtverwaltung hofft, dass sich zusätzlich zu den bereits bekannten, vergünstigten Dienstleistungen, noch viele andere Dienstleister bereiterklären, das Angebot mit weiteren Vergünstigungen zu unterstützen. Mit Ausstellung des „Rheinberg-Passes“ erhalten die Ausweisinhaber eine Übersicht mit allen Vergünstigungen, die Rheinberg zu bieten hat. Für Dienstleister ist der „Rheinberg-Pass“ damit auch eine gute Werbemöglichkeit, um auf ihre Angebote aufmerksam zu machen. Eine Win-Win-Situation für alle also.
Für Informationen stehen Frau Britta Jacob (Tel. 02843 171-330 bzw. eMail: britta.jacob@rheinberg.de) und Herr Martin Tomberg (Tel. 02843 171-342 bzw. eMail: martin.tomberg@rheinberg.de) vom Fachbereich Jugend und Soziales gerne zur Verfügung.
Foto: Stadt Rheinberg
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