Rheinberg, natürlich niederrheinisch

„HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH ZUM 75. GEBURTSTAG, LIEBES GRUNDGESETZ!“ – GRUNDSTEIN FÜR EIN ZUSAMMENLEBEN IN FRIEDEN, FREIHEIT UND DEMOKRATIE

Rheinberg, 22.05.2024. Es waren im Mai 1949 hitzige Diskussionen die geführt wurden bis das Grundgesetz vorläufig in Kraft trat. „Vorläufig“ weil es nach der Teilung Deutschlands zunächst nur für die Länder in Westdeutschland galt. Am 23.05.1949 wurde es verkündet. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes zogen damit die Konsequenzen aus der Diktatur der Nationalsozialisten und legten den Grundstein für ein Zusammenleben in Frieden, Freiheit und Demokratie. Ohne Länder, die Landesregierungen und Landesparlamente wäre das neue Grundgesetz nicht denkbar gewesen. Mehr oder weniger deutlich hatten die Alliierten den 11 Westländern im Sommer 1948 den Auftrag erteilt, eine neue Verfassung auszuarbeiten. Wichtig war dabei, dass der neue Staat föderal organisiert sein sollte. Die wesentlichen Kompetenzen für die deutschen Länder sollten dem Entstehen eines starken Zentralstaats vorbeugen.

 

Zunächst war das Grundgesetz als Provisorium gedacht und wurde deshalb bewusst nicht Verfassung genannt. Erst nach einer Wiedervereinigung sollte eine gesamtdeutsche Verfassung folgen. Mit dem Beitritt der Länder auf dem Gebiet der ehemaligen DDR am 3. Oktober 1990 wurde das Grundgesetz zur Verfassung des gesamten Volkes. Sie ist nicht nur das Fundament für die Demokratie, den Rechtsstaat und den Sozialstaat. Sie garantiert den Gemeinden, Städten und Landkreisen auch ein Selbstverwaltungsrecht. Artikel 28 sichert den Kommunen zu, dass sie im Rahmen der Gesetze alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft eigenverantwortlich regeln dürfen. Dies geschieht in Ortsräten, Gemeinde- und Stadträten und in den Kreistagen, in denen vom Volk gewählte Vertreter*innen sitzen und entscheiden. "Das ist die Demokratie vor der Haustür", betont Bürgermeister Dietmar Heyde aus Rheinberg. "Es ist gut und wichtig, dass die örtlichen Angelegenheiten direkt vor Ort diskutiert und geregelt werden dürfen. Wir sind froh, dass unser Grundgesetz uns als Kommunen dieses Recht auf Selbstverwaltung einräumt." Deshalb dankt der Bürgermeister den vielen Ehrenamtlichen aus Rheinberg, die sich in Räten und Kreistagen für die Belange ihrer Kommunen und Gemeinschaft einsetzen. 

 

In diesem Jahr wird das Grundgesetz 75 Jahre alt. Ein Grund zu feiern, denn es ist ein Garant für Freiheit, Demokratie, Menschenwürde und Vielfalt. Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass Demokratie keine Selbstverständlichkeit ist, sondern Menschen braucht, die wachsam sind und für sie einstehen. Die zahlreichen Demonstrationen in den unterschiedlichsten Städten in den letzten Wochen haben deutlich gemacht, dass Menschen für die Demokratie, für die Vielfalt und gegen Hass auf die Straße gehen. Bestes Beispiel war die Demonstration unter dem Titel „Berka bleibt bunt – Aufstehen gegen Rechts“ am 17.02.2024 an der sich rund 2.000 Menschen beteiligten und damit deutlich machten, dass Hass, Hetze und Gewalt in Rheinberg keinen Platz haben.

 

Seit mehr als sieben Jahrzehnten ist das Grundgesetz nunmehr die Grundlage unserer freiheitlichen Demokratie. Es wurde vielfach geändert und angepasst, aber es hat sich bewährt und der Bundesrepublik Deutschland geholfen, zu einer stabilen Demokratie in der Mitte Europas zu werden. Um die Wichtigkeit unseres Grundrechtes zum Ausdruck zu bringen, wurde vor dem Stadthaus in Rheinberg die Fahne des Landes Nordrhein-Westfalen gehisst. „Wir müssen uns bewusst machen, dass unsere Grundrechte nicht selbstverständlich sind“, so das Stadtoberhaupt. Der Politiker Rudolf-Ernst Heiland, der an der Gestaltung des Grundgesetzes im Jahr 1949 mitwirkte, brachte es damals wie heute auf den Punkt: „Die Demokratie, die jetzt geschaffen wird, wird nur leben, wenn das deutsche Volk ein Volk aus Demokraten wird, wenn sie eine gelebte Demokratie wird, und wenn es gelingt, jene Menschen in Deutschland, die heute nur Demokratie sagen, um ihre Diktatur durchzusetzen, endlich vor dem Volk zu demaskieren.“

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