Rheinberg, natürlich niederrheinisch

HUNDE ODER FAHRENDE FAHRRAD- ODER E-BIKE FAHRER*INNEN STELLEN AUF DEN RHEINBERGER FRIEDHÖFEN EIN PROBLEM DAR

Rheinberg, 28. April 2023. Friedhöfe sind Orte der Ruhe und des Gedenkens, dementsprechend gibt es für das Verhalten auf den Rheinberger Friedhöfen auch Regeln, die in der Friedhofssatzung der Stadt Rheinberg aufgeführt sind. Direkt im Eingangsbereich der Friedhöfe wird bereits durch ein Schild darauf hingewiesen, dass die Friedhöfe nicht mit dem Fahrrad bzw. E-Bike befahren werden dürfen, hier heißt es dann für fahrradfahrende Friedhofsbesucher*innen „wer sein Fahrrad liebt, der schiebt“. Auch müssen Hunde „draußen bleiben“ und dürfen das Friedhofsgelände nicht betreten, ausgenommen hiervon sind nur Blindenhunde.

 

Leider häufen sich in der letzten Zeit wieder Beschwerden über fahrende Fahrrad- bzw. E-Bike-Fahrer*innen auf den Friedhöfen und auch über Besucher*innen, die ihren Hund (angeleint oder sogar frei laufend) auf die Friedhöfe mitbringen und ggf. auch noch ihr Geschäft verrichten lassen. Letzteres wurde durch die städtischen Friedhofsgärtner*innen leider auch wieder vermehrt festgestellt. Hier sollte jede/r Hundehalter*in darüber nachdenken, wie er/sie selbst empfinden würde, wenn auf dem Grab des eigenen Verstorbenen Hinterlassenschaften vorgefunden würden.

 

Diese Art von Vergehen gegen die Friedhofsordnung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

 

Die Stadt Rheinberg appelliert daher an die Besucher*innen von Friedhöfen die Hunde zu Hause zu lassen und vom Fahrrad abzusteigen, damit die Würde des Friedhofes gewahrt bleibt.

Ein Grab mit Tritplatten und mehreren weißen Blumen

Foto: Stadt Rheinberg