Rheinberg, 01.08.2023.Sie sind ein ständiges Ärgernis: Hundehaufen auf öffentlichen Wegen, Plätzen, Grünanlagen und Spielplätzen. Immer wieder erreichen den Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Stadt Rheinberg Beschwerden, dass Hundebesitzer*innen die Hinterlassenschaften Ihrer Vierbeiner nicht so entsorgen, wie es für Menschen, Tiere und auch die Natur sinnvoll und angemessen wäre.
Um das „Problem“ in den Griff zu bekommen, ist in erster Linie die Mitwirkung der Hundehalter notwendig. Der überwiegende Teil der Hundehalter zeigt Verantwortungsbewusstsein und entsorgt die Hinterlassenschaft ihres Hundes ordnungsgemäß. Deshalb haben viele Hundebesitzer*innen immer eine Tüte dabei, um das Häufchen ihres Vierbeiners zu entfernen und im nächsten öffentlichen Müllbehälter zu entsorgen. Eine Entsorgung in der „freien Natur“, womöglich noch verpackt in einer langlebigen Plastiktüte, ist naturschutzrechtlich hingegen der falsche Weg.
Zum naturschutzrechtlichen Punkt kommt noch der hygienische Aspekt hinzu. Niemand möchte, dass Dritte mit Hundekot in Berührung kommen - ganz besonders bei Kindern, die die Hundehäufchen möglicherweise auch noch anfassen und damit das Risiko entsteht, sich mit Krankheiten die übertragen werden zu infizieren.
Auch sollte bedacht werden, dass Hinterlassenschaften auf landwirtschaftlich genutzten Flächen im Rahmen der Verwertung der Produkte in den Kreislauf geraten. Zum einen kann Hundekot auf Wiesen und Äckern in den Nahrungskreislauf der Nutztiere gelangen, zum anderen werden dort auch Bestandteile von menschlichen Lebensmitteln geerntet und weiterverarbeitet.
Die Stadt Rheinberg bittet daher die Hundehalter*innen eindrücklich, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Beseitigung der Verunreinigungen ist auch in der ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Rheinberg geregelt. Danach können Verunreinigungen, die nicht beseitigt werden, mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Stadt Rheinberg setzt hier jedoch auf die Einsicht und Rücksichtnahme der Hundehalter*innen, denen es auch ein Anliegen sein sollte, ihre Stadt sauber zu halten.
Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung möchte zudem auf die Einhaltung der Vorschriften zur Anleinpflicht hinweisen. Demnach sind Hunde in Bereichen mit zusammenhängender Bebauung generell anzuleinen. Zudem sind die Vorschriften für Natur- und Landschaftsschutzgebiete zu beachten. In diesen Bereichen gelten, zum Schutz von Wildtieren und der Natur, besondere Regelungen zur Anleinpflicht.
Informationen zu diesen Regelungen und den aktuellen Landschaftsplan sind zu finden unter https://www.rheinberg.de/de/dienstleistungen/freilaufmoeglichkeiten-fuer-hunde/.
Auch Verstöße gegen die generelle Anleinpflicht können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die Stadt Rheinberg setzt hier jedoch auch auf das Verantwortungsbewusstsein der Hundehalter*innen und bittet um Einhaltung der Regelungen zur Leinenpflicht.
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