Die Stadt Rheinberg erinnert an ihren Aufruf an alle Rheinberger Hundehalter*innen, noch nicht für die Hundesteuer registrierte Hunde anzumelden.
Die Anmeldung zur Hundesteuer kann schriftlich per Vordruck oder als Online-Anmeldung erfolgen. Beides ist unter folgendem Link abrufbar:
https://www.rheinberg.de/de/dienstleistungen/hundesteuer
Hunde, die aufgrund ihrer Rasse oder ihrer Größe der Anzeige- oder Erlaubnispflicht nach dem Landeshundegesetz unterliegen, sind zusätzlich beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung anzumelden. Alle Angaben hierzu sind unter dem Link
https://www.rheinberg.de/de/dienstleistungen/ordnungsbehoerdliche-anmeldung-von-hunden/
zu finden.
Bis zum 30.04.2021 können noch nicht registrierte Hunde ohne weitere Konsequenzen an- bzw. nachgemeldet werden. Hundehalter, die diesen Termin verstreichen lassen, können bis zu 4 Jahre rückwirkend veranlagt und mit einem Bußgeld belegt werden.
Auskünfte zur Hundesteuer erteilt Frau Kristina Scheepers unter 02843 171-106 oder per eMail an kristina.scheepers@rheinberg.de. Auskünfte zur ordnungsbehördlichen Anmeldung von Hunden erteilt Frau Andrea Kornelius unter 02843 171-134 oder per eMail an andrea.kornelius@rheinberg.de.
Telefon: 02843/171-495
E-Mail: federico.di-benedetto@rheinberg.de
Telefon: 02843/171-134
E-Mail: andrea.kornelius@rheinberg.de