Rheinberg, natürlich niederrheinisch

MISSACHTUNGEN DER BAUMSCHUTZSATZUNG NEHMEN ZU

Rheinberg, 25.03.2024. Bäume in der Stadt gewinnen seit vielen Jahren immer größere Bedeutung. Sei es als Straßenbaum, Parkbaum oder als Hausbaum im privaten Bereich, in Zeiten zunehmender Alltagshektik und größer werdender Technisierung unserer Umwelt vermitteln sie uns im urbanen Bereich ein Stück Natur. Durch ihr großes Grünvolumen und ihre Schattenwirkung beeinflussen die Stadtbäume wesentlich das innerstädtische Mikroklima. Des Weiteren seien hier noch die bereits bekannten positiven Aspekte wie Feinstaubminderung sowie die Auswirkungen auf das Wohlbefinden und auf die Lebensqualität der Bevölkerung genannt. Ganz besonders im waldarmen Rheinberg ist jeder Baum sehr kostbar. Rund 11.000 städtische Bäume (ohne die Hinzurechnung der Wälder) sind im Kataster von Rheinberg gelistet. Vorwiegend Ahorn-, Eichen-, Linden- und natürlich Kastanienbäume gehören zu Rheinberg´s „grüner Lunge“.

 

Auf Grundlage des § 7 der Gemeindeordnung des Landes NRW und des § 49 des Landesnaturschutzgesetzes NRW wurde von der Stadt Rheinberg am 22.06.2022 die „Satzung zum Schutz des Baumbestandes“ erlassen, um die Bäume zu schützen und deren positive Vorzüge langfristig zu erhalten. Zu beachten ist auch immer der Artenschutz.

 

Die Baumschutzsatzung regelt den Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne in Rheinberg. Immer wieder kommt es leider vor, dass die Satzung von Grundstückseigentümern missachtet wird. Bäume werden gefällt und beschnitten, ohne entsprechende Genehmigungen einzuholen bzw. konkret die gesetzlichen Regelungen missachtet. Die Stadt Rheinberg erhält Kenntnis von Verstößen durch Nachbarn, bei den regelmäßigen Kontrollen des DienstLeistungsBetriebs (DLB) bzw. des Grünflächenamtes oder schlicht per Zufall. Je nach Art des Baumes und der Beschädigung warten Bußgelder von bis zu 50.000 Euro und Ersatzpflanzungen (falls möglich) auf Kosten der Verursacher*innen. Markus Kern vom Fachbereich Tiefbau und Grünflächen verweist auch auf die Gewährleistung der Verkehrssicherheit, die private Grundstückeigentümer*innen umzusetzen haben. Bei Unsicherheiten über fachliche Probleme steht die Stadt Rheinberg auch immer gerne beratend zur Seite. Ausdrücklich hinweisen möchte Markus Kern zudem auf Folgendes: „Unaufschiebbare Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherungspflicht und zur Gefahrenabwehr für Personen oder bedeutende Sachschäden gelten natürlich nicht als verbotene Handlungen.“

 

Die Baumschutzsatzung der Stadt Rheinberg ist auf der Homepage unter www.rheinberg.de | „Rat und Verwaltung“ | „Bürgerservice“ | „Dienstleistungen“ | „Baumschutz“. Für Fragen steht Markus Kern gerne zur Verfügung unter der Rufnummer 02843 171-414 bzw. per eMail an markus.kern@rheinberg.de.

Ein Baumstamm der mit einer Axt bearbeitet wird

Foto: Pixabay