Rheinberg, natürlich niederrheinisch

PLANFESTSTELLUNGSANTRAG ZUR ERWEITERUNG DER GEWINNUNGSFLÄCHEN DER K+S MINERALS AND AGRICULTURE GMBH – 7. ÄNDERUNGSANZEIGE - ONLINE-KONSULTATION IM ANHÖRUNGSVERFAHREN

Rheinberg, 29.11.2023. Die Bezirksregierung Arnsberg führt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für das o. a. Vorhaben gemäß § 73 Abs. 6 Satz 2 bis 4 Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes NRW (VwVfG NRW) i. V. m. § 5 Abs. 2 bis 5 des Planungssicherstellungsgesetzes vom 20.05.2020, das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88) geändert worden ist, in der derzeit gültigen Fassung eine ersatzweise Online-Konsultation anstelle eines Erörterungstermins vom 08.12.2023 bis einschließlich zum 12.01.2024 durch. Im Rahmen der Online-Konsultation werden der Antragstellerin, den Kommunen, den Behörden, den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen über eine Internetseite passwortgeschützt in pseudonymisierter Form zugänglich gemacht.

Hierzu wurden alle fristgerecht eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen geprüft und in einer Synopse aufbereitet.


Die Online-Konsultation findet in dem Zeitraum von

 

Freitag, den 08.12.2023
bis

Freitag, den 12.01.2024

statt.

 

Die Teilnehmer der Online-Konsultation können sich bis zum Ablauf der Äußerungsfrist, Freitag, den 12.01.2024 23:59 Uhr,

äußern.

 

Der Termin wird hiermit gemäß § 73 Abs. 6 Satz 2 VwVfG NRW i.V.m. § 5 Abs. 3 PlanSiG bekannt gemacht.

Alle Teilnehmer, die sich bereits geäußert haben sowie auch die zur Teilnahme außerdem berechtigten sonstigen Betroffenen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, die sich bislang jedoch noch nicht im Verfahren geäußert haben, müssen

  • bei der Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 62, Goebenstraße 25, 44135 Dortmund schriftlich, oder
  • per Email unter der Email-Adresse: planfeststellungsverfahren-borth@bra.nrw.de oder
  • über die Webseite https://cristal3.probcloud.de/konsultation-borth

den Zugang zur Online-Konsultation beantragen. Für die Registrierung über die Webseite ist ein aktives E-Mail-Konto erforderlich.

Diese Registrierung zur Online-Konsultation ist in der Zeit von

 

Freitag, den 01.12.2023

bis

Donnerstag, den 04.01.2024

 

möglich.

 

Es wird auf Folgendes hingewiesen:

  1. In der Online-Konsultation werden nur fristgerecht erhobene Einwendungen und eingegangene Stellungnahmen erörtert.
  2. Die Online-Konsultation ist nicht öffentlich. Ein Recht zur Teilnahme haben neben den Vertretern der beteiligten Behörden und der Antragstellerin nur die Betroffenen sowie die Personen, deren Einwendungen eingegangen sind. Die Teilnahmeberechtigung ist daher entsprechend nachzuweisen (Vorlage des Personalausweises und ggf. eines Grundbuchauszugs, Vertretungsvollmacht, etc.).
    • Teilnahmeberechtigt sind nachfolgend genannte Personen:
    • Einwender/innen (Personen, die schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen erhoben haben),
    • Betroffene (Personen, deren Rechte oder Belange von dem Vorhaben berührt werden)
    • Bevollmächtigte, Sachbeistände und gesetzliche Vertreter der Teilnahmeberechtigten,
    • Vertreter/innen der am Verfahren beteiligten Träger öffentlicher Belange und anerkannten Vereinigungen,
    • Vertreter/innen der Vorhabenträgerin und deren Gutachter und Sachverständige,
    • Mitarbeiter/innen der Anhörungsbehörde.
  3. Die Beantragung der Teilnahme an der Online-Konsultation erfolgt durch Registrierung über einen der oben genannten Wege. Dafür müssen unter Angabe von persönlichen Daten und digitaler Ablichtung der Rückseite des Personalausweises die Zugangsdaten zum Portal beantragt werden. Name und Adresse des Ausweisinhabers müssen lesbar sein. Weitere Daten dürfen dabei unkenntlich gemacht sein. Gegebenenfalls müssen weitere Dokumente (z.B. Grundbuchauszug, Vollmacht, etc.) zur Verifikation beigefügt werden. Weiterhin muss eine aktive E-Mail-Adresse für den Erhalt der Zugangsdaten für die Webseite angegeben werden. Die Registrierung ist vom 01.12.2023 bis zum 04.01.2024 möglich. Die Daten werden geprüft. Dadurch kann es zu Verzögerungen von wenigen Tagen bis zur Übermittlung der Zugangsdaten kommen. Nach erfolgter Prüfung werden individuelle Zugangsdaten für die Webseite per E-Mail zur Verfügung gestellt.
  4. Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist freiwillig. Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung fristgerecht eingegangenen Einwendungen werden auch dann im weiteren Verfahren berücksichtigt, wenn der/die Einwender(in) nicht an der Online-Konsultation teilnimmt oder in deren Rahmen keine weitere Stellungnahme abgegeben wird.
  5. Eine Wiederholung der bereits vorgebrachten Argumente in der Online-Konsultation ist nicht erforderlich.
  6. Mit der Möglichkeit zur erneuten Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation wird keine neue, zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet, d.h. über die bereits vorgebrachten Argumente hinaus können keine neuen Sachargumente vorgebracht und im Verfahren berücksichtigt werden.
  7. Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren der Online-Konsultation mit Ablauf der genannten Frist zur Äußerung (12.01.2024) beendet ist.
  8. Durch die Teilnahme an der Online-Konsultation oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
  9. Die mit der Zugangskontrolle erhobenen persönlichen Daten werden zum Verfahrensvorgang genommen und archiviert.

 

Datenschutz in der Bezirksregierung Arnsberg

Seit Mai 2018 gelten die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW). Das neue Recht verpflichtet Dienstleister – und damit auch die Bezirksregierung – zu verantwortungsvollem und transparentem Umgang mit personenbezogenen Daten. Weitere Informationen zu Ihren Rechten im Datenschutz finden Sie auf der Seite

 

informationen_zum_datenschutz_nach_art._13_datenschutz-grundverordnung_dsgvo.pdf (nrw.de)   bzw. https://www.bra.nrw.de/-310 unter Downloads.

 

Neben der Bekanntmachung der Online-Konsultation im Amtsblatt der betroffenen Kommunen wird der Inhalt dieser Bekanntmachung auch auf folgender Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg:

 

https://www.bra.nrw.de/bekanntmachungen    

sowie auf der Website des zentralen Portals (Umweltverträglichkeitsprüfungen Nordrhein-Westfalen)

 

https://www.uvp-verbund.de/startseite             

im o. g. Zeitraum zugänglich gemacht.

 

Weitere Informationen:

Information der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW zur Online-Konsultation im Rahmen des Planfeststellungsverfahren für das Steinsalzbergwerk Borth der K+S Minerals and Agriculture GmbH

Die Online-Konsultation im Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung der Gewinnungsflächen der K+S Minerals and Agriculture GmbH findet in dem Zeitraum 08.12.2023 bis zum 12.01.2024 statt. Der Registrierung ist vom 01.12.2023 bis zum 04.01.2024 möglich. Um möglichst vielen Teilnahmeberechtigten die Gelegenheit zur Anmeldung zu geben, wird nunmehr sichergestellt, dass an allen Werktagen dieses Zeitraums eine Überprüfung der Teilnahmeberechtigung und der anschließende Versand der Zugangsdaten erfolgen kann. Die hierfür eingerichtete Clearingstelle ist werktäglich durchgehend besetzt. Die aufgrund der Weihnachtsfeiertage ursprünglich vorgesehene Erreichbarkeitspause zwischen 22.12.2023 und 01.01.2024 entfällt somit.

 

 

 

Ein Bild des Firmengeländes von K + S

Foto: K+S AG