Rheinberg, 29.11.2023. Die Bezirksregierung Arnsberg führt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für das o. a. Vorhaben gemäß § 73 Abs. 6 Satz 2 bis 4 Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes NRW (VwVfG NRW) i. V. m. § 5 Abs. 2 bis 5 des Planungssicherstellungsgesetzes vom 20.05.2020, das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88) geändert worden ist, in der derzeit gültigen Fassung eine ersatzweise Online-Konsultation anstelle eines Erörterungstermins vom 08.12.2023 bis einschließlich zum 12.01.2024 durch. Im Rahmen der Online-Konsultation werden der Antragstellerin, den Kommunen, den Behörden, den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen über eine Internetseite passwortgeschützt in pseudonymisierter Form zugänglich gemacht.
Hierzu wurden alle fristgerecht eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen geprüft und in einer Synopse aufbereitet.
Die Online-Konsultation findet in dem Zeitraum von
Freitag, den 08.12.2023
bis
Freitag, den 12.01.2024
statt.
Die Teilnehmer der Online-Konsultation können sich bis zum Ablauf der Äußerungsfrist, Freitag, den 12.01.2024 23:59 Uhr,
äußern.
Der Termin wird hiermit gemäß § 73 Abs. 6 Satz 2 VwVfG NRW i.V.m. § 5 Abs. 3 PlanSiG bekannt gemacht.
Alle Teilnehmer, die sich bereits geäußert haben sowie auch die zur Teilnahme außerdem berechtigten sonstigen Betroffenen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, die sich bislang jedoch noch nicht im Verfahren geäußert haben, müssen
den Zugang zur Online-Konsultation beantragen. Für die Registrierung über die Webseite ist ein aktives E-Mail-Konto erforderlich.
Diese Registrierung zur Online-Konsultation ist in der Zeit von
Freitag, den 01.12.2023
bis
Donnerstag, den 04.01.2024
möglich.
Es wird auf Folgendes hingewiesen:
Datenschutz in der Bezirksregierung Arnsberg
Seit Mai 2018 gelten die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW). Das neue Recht verpflichtet Dienstleister – und damit auch die Bezirksregierung – zu verantwortungsvollem und transparentem Umgang mit personenbezogenen Daten. Weitere Informationen zu Ihren Rechten im Datenschutz finden Sie auf der Seite
informationen_zum_datenschutz_nach_art._13_datenschutz-grundverordnung_dsgvo.pdf (nrw.de) bzw. https://www.bra.nrw.de/-310 unter Downloads.
Neben der Bekanntmachung der Online-Konsultation im Amtsblatt der betroffenen Kommunen wird der Inhalt dieser Bekanntmachung auch auf folgender Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg:
https://www.bra.nrw.de/bekanntmachungen
sowie auf der Website des zentralen Portals (Umweltverträglichkeitsprüfungen Nordrhein-Westfalen)
https://www.uvp-verbund.de/startseite
im o. g. Zeitraum zugänglich gemacht.
Weitere Informationen:
Information der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW zur Online-Konsultation im Rahmen des Planfeststellungsverfahren für das Steinsalzbergwerk Borth der K+S Minerals and Agriculture GmbH
Die Online-Konsultation im Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung der Gewinnungsflächen der K+S Minerals and Agriculture GmbH findet in dem Zeitraum 08.12.2023 bis zum 12.01.2024 statt. Der Registrierung ist vom 01.12.2023 bis zum 04.01.2024 möglich. Um möglichst vielen Teilnahmeberechtigten die Gelegenheit zur Anmeldung zu geben, wird nunmehr sichergestellt, dass an allen Werktagen dieses Zeitraums eine Überprüfung der Teilnahmeberechtigung und der anschließende Versand der Zugangsdaten erfolgen kann. Die hierfür eingerichtete Clearingstelle ist werktäglich durchgehend besetzt. Die aufgrund der Weihnachtsfeiertage ursprünglich vorgesehene Erreichbarkeitspause zwischen 22.12.2023 und 01.01.2024 entfällt somit.
Foto: K+S AG