Rheinberg, 26. April 2022. Im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahren stellt der Landschaftsverband Rheinland Mittel für Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe gem. § 85 Abs. 2 Ziff. 4 SGB VIII zur Verfügung.
Die Projektförderung ist für die Planung, Anregung, Förderung und Durchführung von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe auf alle Felder der Jugendhilfe (neben der Jugendförderung) ausgeweitet worden. Alle Träger der Jugendhilfe, die Interesse an einem Vorhaben für Rheinberg haben und die Voraussetzungen der Ausschreibungsunterlagen des LVR erfüllen, können die Projektförderung beantragen. Der Antragsschluss ist der 30.06.2022.
Nähere Informationen erhalten Interessierte beim LVR über den Link Förderung Jugendhilfe oder bei Herrn Martin Tomberg im Fachbereich Jugend und Soziales der Stadt unter der Rufnummer 02843 171-342 bzw. per eMail an martin.tomberg@rheinberg.de.
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