Rheinberg, natürlich niederrheinisch

RHEINBERGER STADTRAT BESCHLIESST RESOLUTION ZUR KONSEQUENTEN UMSETZUNG DER ISTANBUL-KONVENTION IM KREIS WESEL

Rheinberg, 07. Februar 2025. Die Zahl der Gewaltdelikte gegen Frauen und Mädchen sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Das neue Lagebild des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19.11.2024 gibt erstmals ein umfassendes Bild von geschlechtsspezifisch gegen Frauen und Mädchen gerichtete Straftaten.  

 

In Deutschland wurden im vergangenen Jahr 938 Frauen und Mädchen Opfer von vollendeten oder versuchten Femiziden. Das sind mehr als 78 Frauen und Mädchen in einem Monat! Von diesen Frauen und Mädchen starben 360 Opfer – das ist eine Tote an fast jedem Tag des Jahres!

 

Nach einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Rat der Stadt Rheinberg in seiner Ratssitzung am 10.12.2024 einstimmig eine Resolution zur konsequenten Umsetzung der Istanbul-Konvention im Kreis Wesel verabschiedet. Die „Instanbul-Konvention“ ist ein Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt - ein völkerrechtlich bindendes Instrument zur umfassenden Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Dazu gehören Opferschutz, Prävention und Strafverfolgung sowie die rechtliche Gleichstellung der Geschlechter in den Verfassungen und Rechtssystemen, Und dieses Ziel gilt auch im Kreis Wesel.

 

Konkret spricht sich der Rat für die Einrichtung mindestens eines weiteren Frauenhauses aus, um die Lücke von 79 erforderlichen Plätzen im Kreis Wesel zu schließen. Zudem fordert der Rheinberger Stadtrat eine signifikante Erhöhung der Mittel für die Präventionsarbeit der kreisweiten Frauenberatungsstellen, damit diese nachhaltig ihre wichtige Arbeit erfüllen können. Weiter heißt es: „Der Rat der Stadt Rheinberg erkennt das wachsende Problem der Femizide und der häuslichen Gewalt als strukturelle Gewalt und spricht sich klar für Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen gemäß den Verpflichtungen der Istanbul- Konvention aus.“