Rheinberg, 08.05.2024. In den kommenden Tagen erhalten die Bürger*innen und Gewerbetreibende der Stadt Rheinberg neue Grund- und Gewerbesteuerbescheide für das Jahr 2024. Grund hierfür ist die Anpassung der Hebesätze durch den Rat der Stadt Rheinberg in der Ratssitzung am 17.04.2024. Die hierfür beschlossene Hebesatzsatzung 2024 kann auf der Homepage der Stadt Rheinberg (www.rheinberg.de) unter Ortsrecht/Steuerwesen eingesehen werden.
Für die Grundsteuer A wurde der Hebesatz von 320 v.H. auf nun 390 v.H. und für die Grundsteuer B von 510 v.H. auf 590 v.H. erhöht. Es erfolgt lediglich eine Anpassung der Grundsteuer. Die Gebühren bleiben hiervon unberührt.
Für die Gewerbesteuer hat der Rat einen neuen Hebesatz i. H. v. 520 v.H. (vorher 510 v. H.) beschlossen.
Die Stadtverwaltung erinnert die Bürger*innen und Gewerbetreibenden, ihre Daueraufträge rechtzeitig anzupassen und empfiehlt die Nutzung des bequemen Lastschriftverfahrens (SEPA-Mandat).
Foto: Stadt Rheinberg