Rheinberg, natürlich niederrheinisch

VERFAHRENSLOTSIN DES JUGENDAMTES UNTERSTÜTZT JUNGE MENSCHEN MIT (DROHENDER) BEHINDERUNG UND IHRE FAMILIEN

Rheinberg, 18.06.2024. Seit dem 01.01.2024 verpflichtet § 10b SGB VIII die Jugendämter dazu, Verfahrenslotsen einzuführen. Diese sollen Heranwachsenden mit (drohender) Behinderung und ihren Familien dabei helfen, Leistungsansprüche im komplexen Leistungssystem, insbesondere der Leistungen im SGB VIII und SGB IX, zu realisieren.

 

Der Verfahrenslotse vermittelt zu Ansprechpartnern und berät zu Erstanträgen der Eingliederungshilfe. Auf Wunsch begleiten sie Hilfesuchende als Vertrauenspersonen zu Terminen, Planverfahren und Antragstellungen bis hin zur Installation der benötigten Hilfe und/oder darüber hinaus. Sie bieten Unterstützung bei Gesprächen mit anderen Leistungserbringern oder Behörden bezüglich Leistungen der Eingliederungshilfe. Zudem bieten sie Hilfestellungen beim Übergang zu Leistungen von anderen Rehabilitationsträgern.

 

Wer kann sich beraten lassen?

 

  • Alle jungen Menschen bis zum 27. Lebensjahr mit Leistungsansprüchen der Eingliederungshilfe (gemäß SGB IX bzw. SGB VIII) und deren Familien
  • Erziehungs- und Personensorgeberechtigte (Eltern, Vormund, Ergänzungspfleger)
  • Pflegeeltern und Personen mit Erziehungsvollmacht
  • (z.B. Betreuungspersonen in stationären Einrichtungen)
  • Mütter und Väter unabhängig vom sorgerechtlichen Status
  • Junge Volljährige, auch gesetzliche Betreuer möglich
  • Beratung rund um Erstanträge, auch nach dem 21. Lebensjahr

Mögliche Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB VIII bzw. SGB IX:

 

  • Frühförderung: Unterstützung und Förderung von Kindern mit Behinderungen oder Entwicklungsverzögerungen
  • Maßnahmen zur Sicherung des Schulbesuchs, z.B. durch Schulbegleitung oder schulische Integrationshilfen
  • Kostenübernahme für Lerntherapien bei LRS/ Dyskalkulie oder Autismustherapie
  • Leistungen zur sozialen Teilhabe wie z. B. Assistenzleistungen, Hilfen zum Wohnen oder der Freizeitgestaltung
  • Mobilitätshilfe z. B. Fahrdienste
  • Maßnahmen zur Wiederherstellung und Verbesserung der Gesundheit, z.B. Physiotherapie, Ergotherapie
  • Heilpädagogische Leistungen

Das Hinzuziehen von Verfahrenslotsen ist freiwillig und kann von den leistungsberechtigten Familien zu jedem Zeitpunkt eines Verfahrens genutzt werden. Es erfolgt entweder punktuell oder während des gesamten Verfahrens.

 

Bei der Stadt Rheinberg ist Frau Emine Sagsinlar vom Fachbereich Jugend als Verfahrenslotsin die richtige Ansprechpartnerin. Ihre Kontaktdaten lauten:

 

Stadt Rheinberg

Fachbereich Jugend

Frau Emine Sagsinlar

Orsoyer Straße 18

47495 Rheinberg

 

Sie ist telefonisch unter der Rufnummer 02843 171-357 oder per eMail an emine.sagsinlar@rheinberg.de zu erreichen. Für persönliche Gespräche wird um Terminvereinbarung gebeten.

2 Erwachsene die lächeln und neben einem Kind im Rollstuhl stehen.

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