Ein hungriges Zwergkaninchen hoppelt durch Ihren Garten, ein Wellensittich fliegt durch das offene Fenster in die Wohnung, ein herrenloser Hund läuft Ihnen zu. Wie verhält man sich richtig in solch einer Situation?
Grundsätzlich fallen aufgefundene Heim- und Haustiere wie Katzen, Hunde, Kleintiere, Ziervögel oder landwirtschaftliche Nutztiere unter das Fundrecht (§§ 965 – 984 BGB). Danach hat der Finder den Fund unverzüglich dem Eigentümer oder der zuständigen Fundbehörde, hier in Rheinberg ist dies die Stadt Rheinberg, zu melden und darf solch ein Tier keinesfalls einfach behalten.
In der Vergangenheit kam es in Rheinberg immer wieder zu Situationen in denen unklar war, wie mit Fundtieren auf dem Gebiet der Stadt Rheinberg umgegangen werden soll. Aus diesem Grund gibt der Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Stadt Rheinberg wichtige Infos und Tipps zum richtigen Verhalten.
Fundtiere können dem Ordnungsamt zu den Öffnungszeiten unter der Rufnummer 02843 171-134 gemeldet werden. Die Stadt Rheinberg arbeitet mit dem „Tierschutzverein Geldern und Umgebung e.V.“ zusammen, der Fundtiere aufnimmt und bis zur Zusammenführung mit den Haltern betreut.
Auch bei verletzten Tieren ist vorab die Stadt Rheinberg zu informieren. Es wird dann entschieden, wohin das Tier zur Behandlung verbracht wird. Eine eigenmächtige Zuführung in eine Tierklinik kann eine Kostenübernahme durch den Finder nach sich ziehen. Außerhalb der regulären Öffnungszeiten ist der Bereitschaftsdienst der Stadt Rheinberg über die Kreisleitstelle des Kreises Wesel unter der Telefonnummer 0281 300-250 erreichbar.
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