Rheinberg, 08.02.2023. Aufgrund der aktuellen Wetterlage weist die Stadt Rheinberg auf Folgendes hin:
Die Räum- und Streupflicht ist in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Rheinberg in Verbindung mit dem Straßenreinigungsverzeichnis geregelt. Räumen und streuen müssen die Eigentümer*innen und Erbbauberechtigten. In Mehrfamilienhäusern ist die Aufgabe häufig im Mietvertrag oder über die Hausverwaltung geregelt. Geräumt bzw. gestreut wird sofort nach Ende des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte: Montag bis Samstag von 7 bis 20 Uhr; an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr. Wenn nach 20 Uhr Schnee fällt oder Glätte entsteht, muss beides am darauffolgenden Tag bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr erledigt sein. Flächen sind in einer Breite von mindestens einem Meter von Schnee und Eis zu befreien und mit abstumpfenden Mitteln (Sand, Splitt, Granulat, Asche) zu bestreuen. Streusalz sollte aus Sicherheitsgründen lediglich auf Rampen, Brücken und Treppenaufgängen eingesetzt werden.
Streusalz schadet Bäumen und Sträuchern, verätzt rissige Pfoten von Tieren, belastet Bäche, Flüsse, das Grundwasser und somit auch das Trinkwasser. Die Stadt Rheinberg verwendet Salz auf Verkehrswegen nur soweit für die Sicherheit unabdingbar. Beispiel Bäume: Das Salz dringt mit dem Schmelzwasser in den Boden ein und erreicht die Wurzeln. Die Wasseraufnahme wird erschwert, Pflanzennährstoffe werden verdrängt. Die Blätter der Bäume verfärben sich schon im Sommer, sterben ab, viele Zweige verlieren ihr Laub. Die Salzkonzentration im Baum steigt von Jahr zu Jahr, der Baum stirbt langsam ab. Sollte doch Salz zum Streuen verwendet werden, so dürfen Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit Salz bestreut und salzhaltiger Schnee darf auf ihnen nicht abgelagert werden.
Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Rheinberg finden Sie auf der Homepage der Stadt Rheinberg unter www.rheinberg.de/de/dienstleistungen/winterdienst.
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