Die Stadt erhebt für die Bereitstellung und Leerung von Abfallbehältern sowie die Entsorgung der Abfälle Gebühren. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Art und Größe des Abfallbehälters sowie der Abfuhrhäufigkeit. Die Gebührensätze werden jährlich kalkuliert und in der Gebührensatzung festgelegt.
Die Gebühren werden als Jahresgebühr t dem sog. Grundbesitzabgabenbescheid zu Anfang eines Jahres festgesetzt und sind zu den Fälligkeitsterminen 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. an die Stadt Rheinberg zu zahlen.
Es empfiehlt sich, zur Sicherstellung der rechtzeitigen Zahlung der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
Hinweis: Der Bereich Finanzen – Grundbesitzabgaben – ist mittwochs geschlossen.
Telefon: 02843/171-206
E-Mail: sandra.krause@rheinberg.de