Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Abwassergebühren

Die Stadt erhebt für die Inanspruchnahme der kommunalen Abwasseranlage und die Beseitigung des Abwassers Abwassergebühren. Die Abwassergebühren werden in Schmutzwassergebühren und Niederschlagswassergebühren unterschieden.

 

Die Höhe der Schmutzwassergebühr richtet sich nach der Menge des in den städtischen Kanal eingeleiteten Schmutzwassers. Diese Menge entspricht in der Regel der Menge des von Ihrem Wasserversorger gelieferten Frischwassers.

 

In Gebieten, in denen auch das Niederschlagswasser in den städtischen Kanal eingeleitet werden muss, wird zusätzlich eine Niederschlagswassergebühr erhoben. Diese bemisst sich nach der Größe der angeschlossenen Dach- und sonstigen Flächen.

 

Die Gebührensätze werden jährlich kalkuliert und vom Rat der Stadt mit einer Gebührensatzung beschlossen. Die Gebühren werden zu Anfang des Jahres vorläufig als Vorausleistung festgesetzt und sind zu den Fälligkeitsterminen 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. an die Stadt Rheinberg zu zahlen. Endgültig werden die Gebühren unter Anrechnung der Vorausleistungen nach Ablauf des Jahres erhoben.

 

Es empfiehlt sich, zur Sicherstellung der rechtzeitigen Zahlung der Stadtkasse ein SEPA-Lastschriftmandat zum automatischen Einzug der Forderungen zu erteilen (siehe Downloads).

 

Gartenbewässerung

Hinweise zum Abzug von Frischwassermengen, die nachweislich nicht in den städtischen Kanal eingeleitet werden (z. B. Gartenbewässerung), entnehmen Sie bitte dem Infoblatt im Downloadbereich.

 

Formulare zur Anmeldung eines Zwischenzählers und zur Meldung eines Zählerstandes finden Sie im Downloadbereich (ausdrucken, ausfüllen, zuschicken) oder als Links (Online-Antrag).

 

WICHTIG:Als Nachweis ist ein Foto des Zwischenzählers mit Zählerstand und Zählernummer beizufügen. Anträge auf Abzug der Wassermengen müssen der Stadt spätestens am 31.10. des Abrechnungsjahres vorliegen!

 

Hinweis: Der Bereich Finanzen – Grundbesitzabgaben – ist mittwochs geschlossen.