Die Bauaufsichtsbehörde besitzt zu fast allen Gebäuden, die in Rheinberg rechtmäßig errichtet worden sind, zum Teil sehr umfangreiche Unterlagen.
Hierzu gehören neben Dokumenten wie Baugenehmigung und Abnahmen Bauvorlagen, wie
· Grundrisse, Ansichten und Schnitte
· Baubeschreibungen
· Wohnflächenberechnungen
· Berechnung des umbauten Raumes sowie
· statische Berechnungen
Deshalb bietet die Stadt Rheinberg den Eigentümern der Grundstücke oder deren Bevollmächtigten die Möglichkeit, diese Bauakten einzusehen und fertigt bei Bedarf Dateien (PDF) oder Kopien an.
Bauakteneinsichtsberechtigt sind
· Eigentümer
· Erben
· öffentlich bestellte Gutachter sowie
· Sonstige durch den Eigentümer Bevollmächtigte
Als Nachweis sind neben einem gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein folgende Unterlagen vorzulegen:
· notarieller Kaufvertrag (keine Vorverträge, nicht älter als 1 Jahr)
· Grundbuchauszug des Amtsgerichts (nicht älter als 1 Jahr)
· Erbschein
· Bestellungsurkunde des Amtsgerichtes
· Vollmacht des Eigentümers
Gebühren
Die Gebühren für die Zusammenstellung von Auszügen aus einer Bauakte sowie die Bereitstellung von Dateien berechnet sich nach Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Rheinberg vom 13.12.2017 wie folgt:
Nr. 1 a - | Fotokopie und Ausdruck DIN A 4 | 0,80 € | |
Nr. 1 b - | Fotokopie und Ausdruck DIN A 3 | 1,00 € | |
Nr. 1 c - | Fotokopie und Ausdruck DIN A 4 | 1,00 € | |
Nr. 1 d - | Fotokopie und Ausdruck DIN A 3 | 2,00 € | |
Nr. 1 e - | Bereitstellung von Dateien per E-Mail Je angefangene Viertelstunde | 13,00 € | |
Nr. 1 f - | Individuelle Zusammenstellung von Auszügen aus Schriftstücken je angefangene Viertelstunde | 12,00 € |
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Karlinger von montags bis donnerstags in der Zeit von 9:00 – 11:00 Uhr telefonisch unter der Rufnummer
02843/171-284 oder per Email: tanja.karlinger@rheinberg.de zur Verfügung.
Telefon: 02843/171-284
E-Mail: tanja.karlinger@rheinberg.de