Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile

Nach den allgemeinen Grundsätzen des Staats- und Völkerrechts entfalten Urteile oder vergleichbare Staatsakte unmittelbare Rechtswirkung nur auf dem Gebiet des Staates, in dem sie erlassen worden sind. Dies gilt auch für die Entscheidungen in Ehe- und Familiensachen. Soll daher eine im Ausland ausgesprochene Ehescheidung auch in der Bundesrepublik Deutschland Wirkung entfalten, so bedarf es gegebenenfalls der förmlichen Anerkennung.

Zur Notwendigkeit der Durchführung eines Anerkennungsverfahrens, zum Ablauf des Verfahrens und insbesondere zu den vorzulegenden Urkunden, finden Sie Informationen auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

Für weitere Informationen können Sie sich gerne persönlich an die Standesbeamten Ihres Wohnsitzes wenden, damit Ihnen die entsprechende Auskunft gegeben werden kann.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Weiterleitung Ihres Antrages durch das Standesamt an das Oberlandesgericht 50 Euro Gebühr kostet. Die Entscheidung des Oberlandesgerichtes ist ebenfalls gebührenpflichtig, die jeweiligen Gebühren werden dort berechnet.

Preis / Kosten

Weiterleitung des Antrages an das Oberlandesgericht Düsseldorf: 50,00 €

Rechtliche Grundlagen

Personenstandsgesetz (PStG)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Einführungsgesetz Bürgerliches Gesetzbuch (EGBGB)

Kontakt

Herr Meyer

Telefon: 02843/171-325
E-Mail: frank.meyer@rheinberg.de

Frau Sander

Telefon: 02843/171-452
E-Mail: sabine.sander@rheinberg.de


Stadt Rheinberg
Kirchplatz 10
47495 Rheinberg