Nach Ihrem Einzug in die Rheinberger Wohnung sollten Sie sich innerhalb von zwei Wochen (gesetzliche Frist) beim Bürgerbüro persönlich anmelden.
Sie können sich durch eine bevollmächtigte Person bei der Anmeldung vertreten lassen, wenn die Vollmacht öffentlich oder nach § 6 Abs. 2 des Betreuungsbehördengesetzes durch die Urkundsperson bei der Betreuungsbehörde beglaubigt ist.
Die Abgabe des ausgefüllten Meldescheines bei der Meldebehörde kann auch mit formloser Vollmacht des Meldepflichtigen, ggf. einer Person mit Betreuungsvollmacht, durch Dritte erfolgen.
Neu ist die wieder eingeführte Bescheinigung des Wohnungsgebers.
Diese ist bei der Anmeldung einzureichen und ist nicht durch Vorlage des Mietvertrages ersetzbar.
Bundesmeldegesetz (BMG)
Telefon: 02843/171-0
Telefon: 02843/171-350
E-Mail: buergerbuero@rheinberg.de
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E-Mail: matthias.brand@rheinberg.de
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