Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Meldebescheinigung

Antrag auf Meldebescheinigung nach § 18 Absatz 1 (einfache) oder Absatz 2 (erweiterte) Bundesmeldegesetz (mit Online-Bezahlung)

 

Auf Wunsch erhalten Sie eine Aufenthalts- oder Meldebescheinigung (Lebensbescheinigung, nicht zu verwechseln mit einer steuerlichen Lebensbescheinigung) über Ihre eigenen Daten, wenn Sie in Rheinberg mit einer Wohnung gemeldet sind. Geben Sie bitte ggf. einen Verwendungszweck (z.B. zur Vorlage beim Standesamt) an.

Eine Meldebescheinigung gibt Auskunft über den aktuellen Meldestatus  und enthält in der Regel folgende Inhalte:

  • Familienname
  • Vornamen
  • Doktorgrade
  • gegenwärtige Anschrift



Zusätzlich enthält die Aufenthaltsbescheinigung Informationen über den Familienstand und die Religionszugehörigkeit.

In der Regel ist eine Gebühr in Höhe von 9 Euro zu entrichten.

Sie können den Antrag durch persönliche Vorsprache oder durch persönliche Vorsprache eines schriftlich Bevollmächtigten stellen.

Wenn Sie eine Melde- bzw. Aufenthaltsbescheinigung durch persönliche Vorsprache beantragen, halten Sie bitte ein Ausweisdokument (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) sowie die Gebühr in Höhe von 9 Euro bereit.

Sollte ein schriftlich Bevollmächtigter bzw. eine schriftlich Bevollmächtigte den Antrag für Sie stellen, so muss bei der Antragstellung die schriftliche Vollmacht sowie Ihr Ausweisdokumentes (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) vorgelegt werden. Auch hier ist die Gebühr in Höhe von 9 Euro direkt zu entrichten.

benötigte Unterlagen

  • Personalausweis

Preis / Kosten

9 €

Kontakt

Frau Strohner

Telefon: 02843/171-350
E-Mail: buergerbuero@rheinberg.de

Herr Brand

Telefon: 02843 / 171-350
E-Mail: matthias.brand@rheinberg.de

Frau Hochstein

Telefon: 02843/171-350
E-Mail: buergerbuero@rheinberg.de

Herr Schell

Telefon: 02843/171-350
E-Mail: buergerbuero@rheinberg.de

Frau Atzor

Telefon: 02843/171-0


Stadt Rheinberg
Kirchplatz 10
47495 Rheinberg