Für die Überführung eines Leichnams über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland hinaus wird ein Leichenpass benötigt. Dieser wird auf (formlosen) Antrag des Bestattungs-/Überführungsunternehmens von der örtlichen Ordnungsbehörde (des Sterbeortes) ausgestellt (§ 17 Bestattungsgesetz NRW).
25€
Telefon: 02843/171-325
E-Mail: frank.meyer@rheinberg.de