Es besteht die Möglichkeit, für Firmen oder Privatpersonen einen Auszug aus dem Personenkonto anzufordern, um Informationen über Forderungen und Verbindlichkeiten zu erhalten. Die Gebühren für diese Dienstleistung entnehmen Sie bitte der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Rheinberg in der aktuellen Fassung.
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