Voraussetzung für die Beglaubigung von Fotokopien ist immer, dass das Original vorzulegen ist. Die Kopie wird vom Bürgerbüro vor Ort erstellt.
Nicht beglaubigen dürfen wir Personenstandsurkunden (wie zum Beispiel Geburts- oder Heiratsurkunden). In diesen Fällen wenden Sie sich an das jeweilige Standesamt, das seinerzeit die Originalurkunde ausgestellt hat.
Nicht beglaubigen können wir Ihnen ein Schriftstück aus mehreren Blättern, dessen ursprünglichen Zusammenhang wir nicht mehr erkennen können bzw. Schriftstücke in einer anderen als der deutschen Sprache.
Beglaubigungen von Unterschriften
Unterschriften beglaubigen wir auch, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll. Dies gilt nicht für Unterschriften ohne zugehörigen Text, oder solche, die der öffentlichen Beglaubigung bedürften (nach § 129 BGB). Eine Unterschrift darf nur dann beglaubigt werden, wenn Sie Ihre Unterschrift in Gegenwart der Sachbearbeiterin/des Sachbearbeiters leisten (persönliche Vorsprache).
Benötigten Sie die Beglaubigung für andere Urkunden oder andere Empfänger, wenden Sie sich bitte an einen Notar.
Gebühren
pro beglaubigte Kopie 5,00 Euro
pro beglaubigte Unterschrift 3,00 Euro
für Renten- und Sozialversicherung ist die Beglaubigung gebührenfrei sowie für Studenten, Schüler, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger gegen Vorlage des entsprechenden Ausweises oder Bescheides.
Telefon: 02843/171-350
E-Mail: buergerbuero@rheinberg.de
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E-Mail: matthias.brand@rheinberg.de
Telefon: 02843/171-350
E-Mail: buergerbuero@rheinberg.de
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