Für Kinder und Jugendliche, die einen der nachfolgenden Leistungen erhalten, können ergänzend zu diesen Leistungen auch finanzielle Hilfen für Schule, Sport oder kulturelle Angebote gewährt werden.
Leistungsberechtigter Personenkreis:
Im Kreis Wesel wird mit Ausnahme von Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz die Leistung über die gemeinsame Anlaufstelle beim Kreis Wesel abgewickelt. Einzig die Leistungen für das Schulbedarfspaket werden in die laufende Leistung der Sozialhilfe einbezogen.
Für Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, ist die Stadt Rheinberg selbst verantwortlich, die Prüfung und Zahlung erfolgt über die Sachbearbeitung.
Folgende Leistungen sind denkbar:
Telefon: 02843/171-300
E-Mail: angela.birkholz@rheinberg.de
Telefon: 02843/171-428
E-Mail: marcel.reinders@rheinberg.de