Bitte erkundigen Sie sich bei einer beabsichtigten Eheschließung im Ausland bei dem dortigen Standesamt oder der entsprechenden Auslandsvertretung in Deutschland (Konsulat, Botschaft usw.) nach den erforderlichen Unterlagen.
Sollten Sie ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen müssen, setzen Sie sich bitte persönlich mit dem Standesamt in Verbindung. Die zur Ausstellung notwendigen Unterlagen sind individuell sehr unterschiedlich.
80,00 Euro
Personenstandsgesetz (PStG)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Telefon: 02843/171-325
E-Mail: frank.meyer@rheinberg.de
Telefon: 02843/171-452
E-Mail: sabine.sander@rheinberg.de