Jede Person, die in Rheinberg gemeldet ist, hat das Recht kostenlos schriftliche Auskunft über die Daten zu erhalten, die über sie im Melderegister gespeichert sind.
Für Großkunden gibt es die Möglichkeit eine einfache Melderegisterauskunft über folgenden Link einzuholen:
- http://ema.d-nrw.de
Aber auch Dritte erhalten in bestimmtem Umfang Auskunft. Auf persönliche oder schriftliche Anfragen gibt die Meldebehörde folgende Auskünfte:
Die schriftliche Anfrage muss eine Aussage darüber enthalten, ob die Auskunft für gewerbliche Zwecke beantragt wird und ob die Auskunft zum Zweck der Werbung und/oder des Adresshandels verwendet wird.
Gebühren
Zahlung entweder per Verrechnungsscheck oder Überweisung
Sparkasse am Niederrhein
IBAN DE73354500001560100487
BIC WELADED1MOR
VG-Nr. 5 1010 0000 11 42 909
11,00 bzw. 30,00
Telefon: 02843 / 171-350
E-Mail: matthias.brand@rheinberg.de
Telefon: 02843/171-350
E-Mail: buergerbuero@rheinberg.de
Telefon: 02843/171-350
E-Mail: buergerbuero@rheinberg.de
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E-Mail: buergerbuero@rheinberg.de