Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Elternbeiträge

Eltern haben entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für die Dauer des Besuches ihres Kindes in einer Betreuungseinrichtung (Tagespflege, Kindertagesstätte, Offene Ganztagsschule) monatlich Beiträge zu den Betriebskosten der Betreuungseinrichtung zu zahlen. Die Höhe der Beiträge ergibt sich aus den Anlagen der Satzung der Stadt Rheinberg über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder, für die Betreuung im Rahmen der Offenen Ganztagsschule sowie die Betreuung in Kindertagespflege vom 03.04.2008 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 10.04.2017. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der „Elterninformation zur verbindlichen Erklärung zum Elternbeitrag“ im Downloadbereich auf dieser Seite.

 

Beiträge für das Mittagessen fallen zusätzlich an und werden direkt von den Einrichtungen erhoben.

 

Die Staffelung und Höhe der Beträge entnehmen Sie bitte dem Link

Elternbeitragssatzung der Stadt Rheinberg im Downloadbereich.

 

benötigte Unterlagen

  • Einkommensnachweise des Vorjahres bzw. bei Veränderungen aktuelle Nachweise