Am 1. Januar 2007 ist das Bundeselterngeldgesetz an die Stelle des Bundeserziehungsgeldgesetztes getreten. Es gilt für alle ab dem 1. Januar 2007 geborenen Kinder.
Das Elterngeld ist eine Familienleistung mit Einkommensersatzfunktion. Ersetzt wird grundsätzlich das durchschnittlich in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes/bzw. vor Beginn der Mutterschutzfrist erzielte Erwerbseinkommen.
Eltern, ohne Erwerbseinkommen vor der Geburt des Kindes, erhalten mindestens den Sockelbetrag in Höhe von 300 Euro mtl., maximal werden 1.800 Euro mtl. gezahlt.
Elterngeld kann in der Zeit vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats bezogen werden.
Die Zuständigkeit für die Gewährung von Elterngeld liegt beim Kreis Wesel.