Die Stadt Rheinberg gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Vergünstigungen des Eintrittsgeldes für die Rheinberger Bäder. Zum Beispiel werden kinderreiche Familien (ab 3 Kindern im Haushalt) durch eine Ermäßigung des Eintritts gefördert. Aber auch Personen mit einer Schwerbeschädigung von mindestens 50 % oder Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII oder II erhalten Ermäßigungen.
Sprechen Sie uns an!
Ergänzung zu benötigten Unterlagen:
- Familienstammbuch
- Schwerbeschädigtenausweis
- Bescheid über die Leistungen nach dem SGB XII oder II
Telefon: 02843/171-118
E-Mail: stefanie.kaleita@rheinberg.de