Wer bei einer Anfrage ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann, bekommt eine erweiterte Registerauskunft, die zusätzlich zu der einfachen Registerauskunft folgende Daten umfasst:
Die Gebühr ist bei schriftlichen Anfragen als Überweisung beizufügen.
Die schriftliche Anfrage muss eine Aussage darüber enthalten, ob die Auskunft für gewerbliche Zwecke beantragt wird und ob die Auskunft zum Zweck der Werbung und/oder des Adresshandels verwendet wird.
Zahlung nur per Überweisung
Sparkasse am Niederrhein
IBAN DE73354500001560100487
BIC WELADED1MOR
VG-Nr. 5 1010 0000 11 42 909
15,00
Telefon: 02843/171-350
E-Mail: buergerbuero@rheinberg.de
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E-Mail: matthias.brand@rheinberg.de
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E-Mail: buergerbuero@rheinberg.de
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