Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Erweiterte Melderegisterauskunft

Antrag auf Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft nach § 45 Bundesmeldegesetz (mit Online-Bezahlung)

 

Wer bei einer Anfrage ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann, bekommt eine erweiterte Registerauskunft, die zusätzlich zu der einfachen Registerauskunft folgende Daten umfasst:

  • Tag und Ort der Geburt
  • frühere Vor- und Familiennamen
  • Familienstand (nur die Angabe ob verheiratet oder nicht)
  • Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszuges
  • gesetzliche Vertreter
  • Sterbetag und -ort


Die Gebühr ist bei schriftlichen Anfragen als Überweisung beizufügen.

 

Die schriftliche Anfrage muss eine Aussage darüber enthalten, ob die Auskunft für gewerbliche Zwecke beantragt wird und ob die Auskunft zum Zweck der Werbung und/oder des Adresshandels verwendet wird.

Zahlung nur per Überweisung

 

Sparkasse am Niederrhein

IBAN DE73354500001560100487

BIC WELADED1MOR

VG-Nr. 5 1010 0000 11 42 909

benötigte Unterlagen

  • Nachweis über berechtigtes Interesse

Preis / Kosten

15,00

Kontakt

Frau Strohner

Telefon: 02843/171-350
E-Mail: buergerbuero@rheinberg.de

Herr Brand

Telefon: 02843 / 171-350
E-Mail: matthias.brand@rheinberg.de

Frau Hochstein

Telefon: 02843/171-350
E-Mail: buergerbuero@rheinberg.de

Herr Schell

Telefon: 02843/171-350
E-Mail: buergerbuero@rheinberg.de


Stadt Rheinberg
Kirchplatz 10
47495 Rheinberg