Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Flächenbefestigung auf privaten Grundstücken

Bis zum Ende des Jahres 2007 wurde von der Stadt Rheinberg eine einheitliche Abwassergebühr erhoben, die anhand des Frischwasserverbrauchs (Trinkwasser) abgerechnet wurde. Eine gesonderte Veranlagung nach tatsächlichem Anfall von Schmutz- und Niederschlagswasser erfolgte bis dahin nicht.

 

Da die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung einen erheblichen Anteil an den Gesamtkosten der Abwasserentsorgung einnehmen, ist die Stadt aufgrund der aktuellen Rechtsprechung seitdem dazu verpflichtet, eine verursachergerechte Kostenzuordnung vorzunehmen und eine getrennte Gebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser einzuführen.

 

Folglich sind diese Gebühren verursachergerecht auf Schmutz- und Niederschlagswasser aufzuteilen.

 

Die Höhe der Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach der Größe der bebauten und befestigten Flächen, die an das städtische Abwassernetz angeschlossen sind. Nach der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Rheinberg sind Sie verpflichtet, der Stadt diese Flächengrößen auf Anforderung mitzuteilen.

 

Dabei werden fünf Befestigungsklassen unterschieden:

BefestigungsklasseDefinitionGebührenwirksam
Dachfläche:mit Dachüberständen100 %
Gründach:Bepflanzte Fläche mit Dachüberständen50 %
Versiegelte Fläche:Hierbei handelt es sich um betonierte, asphaltierte oder mit großen Platten belegte Flächen100 %
Teilversiegelte Fläche

Ökopflaster, Rasengittersteine,

Dazu ist ein entsprechender Beleg beizufügen.

50 %
BetonpflasterKleinteilige Pflastersteine mit vielen Fugen85 %

 

Die Ersterfassung der Flächen wurde aus Luftbildaufnahmen im Zuge einer Überfliegung erhoben, welche 2008 den Eigentümern zur Prüfung und Korrektur zugesandt wurde.

 

Haben Sie Fragen zu den Flächen auf Ihrem Gebührenbescheid oder möchten Sie noch einmal Informationen zu den gebührenwirksamen Flächen auf Ihrem Grundstück, möchten Sie zusätzliche Flächen melden oder Flächen auf Ihrem Grundstück reduzieren, schicken Sie mir bitte eine E-Mail.

 

Ansonsten können Sie mich auch gerne anrufen.