Bis zum Ende des Jahres 2007 wurde von der Stadt Rheinberg eine einheitliche Abwassergebühr erhoben, die anhand des Frischwasserverbrauchs (Trinkwasser) abgerechnet wurde. Eine gesonderte Veranlagung nach tatsächlichem Anfall von Schmutz- und Niederschlagswasser erfolgte bis dahin nicht.
Da die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung einen erheblichen Anteil an den Gesamtkosten der Abwasserentsorgung einnehmen, ist die Stadt aufgrund der aktuellen Rechtsprechung seitdem dazu verpflichtet, eine verursachergerechte Kostenzuordnung vorzunehmen und eine getrennte Gebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser einzuführen.
Folglich sind diese Gebühren verursachergerecht auf Schmutz- und Niederschlagswasser aufzuteilen.
Die Höhe der Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach der Größe der bebauten und befestigten Flächen, die an das städtische Abwassernetz angeschlossen sind. Nach der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Rheinberg sind Sie verpflichtet, der Stadt diese Flächengrößen auf Anforderung mitzuteilen.
Dabei werden fünf Befestigungsklassen unterschieden:
Befestigungsklasse | Definition | Gebührenwirksam |
Dachfläche: | mit Dachüberständen | 100 % |
Gründach: | Bepflanzte Fläche mit Dachüberständen | 50 % |
Versiegelte Fläche: | Hierbei handelt es sich um betonierte, asphaltierte oder mit großen Platten belegte Flächen | 100 % |
Teilversiegelte Fläche | Ökopflaster, Rasengittersteine, Dazu ist ein entsprechender Beleg beizufügen. | 50 % |
Betonpflaster | Kleinteilige Pflastersteine mit vielen Fugen | 85 % |
Die Ersterfassung der Flächen wurde aus Luftbildaufnahmen im Zuge einer Überfliegung erhoben, welche 2008 den Eigentümern zur Prüfung und Korrektur zugesandt wurde.
Haben Sie Fragen zu den Flächen auf Ihrem Gebührenbescheid oder möchten Sie noch einmal Informationen zu den gebührenwirksamen Flächen auf Ihrem Grundstück, möchten Sie zusätzliche Flächen melden oder Flächen auf Ihrem Grundstück reduzieren, schicken Sie mir bitte eine E-Mail.
Ansonsten können Sie mich auch gerne anrufen.