Hund ohne Leine
Hundehalter/-innen fragen sich oft: Wo darf ich meinen Hund überhaupt noch ohne Leine laufen lassen?
Hierzu gibt es eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen sowie lokalen Verordnungen und Satzungen, die es einem Hundehalter/einer Hundehalterin nicht immer leicht machen, Antworten auf diese Frage zu finden. Darüber hinaus gelten auch auf Wiesen und Feldern die privaten Rechte der Eigentümer/innen bzw. der Nutzungsberechtigten, die zu beachten sind.
Die Stadtverwaltung hat daher die gesetzlichen Regelungen für den Freilauf von Hunden in einem Merkblatt zusammengefasst, dass Sie als Kurz- oder Langfassung ansehen oder herunterladen können. Auch die Festsetzungskarte des Landschaftsplans des Kreises Wesel mit der räumlichen Abgrenzung der Naturschutz-, Landschaftsschutz- und Vogelschutzgebiete steht für Sie zum Herunterladen bereit.
Telefon: 02843/171-134
E-Mail: andrea.kornelius@rheinberg.de