In der Bundesrepublik Deutschland führt das Bundesamt für Justiz ein zentrales Register. In das Bundeszentralregister werden unter anderem
eingetragen.
Bei einem Führungszeugnis handelt es sich um ein Zeugnis über den betreffenden Inhalt des Zentralregisters. Es stellt also eine Urkunde dar, die hauptsächlich verzeichnet, ob jemand vorbestraft ist oder nicht.
Es wird unterschieden zwischen sogenannten
Behördenführungszeugnisse werden unmittelbar an die Behörde übersandt. Allerdings hat die Behörde dem Antragsteller bzw. der Antragstellerin auf Verlangen Einsicht in das Führungszeugnis zu gewähren.
...leider nicht ganz unbürokratisch.
Führungszeugnisse beinhalten sensible Daten, die besonders geschützt werden müssen. Ein Führungszeugnis kann in der Regel nur persönlich beantragt werden.
Die Gebühr für das Führungszeugnis beträgt 13 Euro.
Personen mit dem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland können den Antrag bei jeder Meldebehörde stellen, bei der sie gemeldet sind.
Wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird, halten Sie bitte die genaue Anschrift der Behörde und gegebenenfalls das Aktenzeichen bereit.
Bei der Antragstellung wird außerdem die Gebühr für das Führungszeugnis entgegen genommen.
Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, können den Antrag persönlich oder in einfacher Schriftform unter Nachweis ihrer Identität direkt beim Bundesamt für Justiz stellen. Eine Antragstellung kann wegen des zu erbringenden Identitätsnachweises nicht per E-Mail erfolgen.
Telefon: 02843/171-350
E-Mail: buergerbuero@rheinberg.de
Telefon: 02843 / 171-350
E-Mail: matthias.brand@rheinberg.de
Telefon: 02843/171-350
E-Mail: buergerbuero@rheinberg.de
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E-Mail: buergerbuero@rheinberg.de