Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Gestattung zum Alkoholausschank

Eine Gestattung gemäß § 12 Gaststättengesetz (GastG) benötigt jeder, der gewerblich bzw. mit Gewinnerzielungsabsicht anlässlich von öffentlichen Veranstaltungen, Vereins-, Nachbarschafts-, Straßen- und Stadtfesten, Sport- und Werbeveranstaltungen, Märkten etc. alkoholische Getränke abgeben möchte.

Eine Gestattung ist eine Gaststättenerlaubnis, die unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf erteilt wird.

Bitte beachten Sie: Die Verabreichung alkoholischer Getränke kann nur aus besonderem Anlass gestattet werden. Besondere Anlässe sind immer nur kurzzeitige Ereignisse.

Für die Abgabe von Speisen und alkoholfreien Getränken müssen Sie keine Erlaubnis beantragen.

Das Erlaubnisverfahren kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Es empfiehlt sich daher, den Antrag frühzeitig mindestens 2  Wochen vor der geplanten Veranstaltung zu stellen, damit Ihnen die Erlaubnis sowie ggf. erforderliche Auflagen rechtzeitig mitgeteilt werden können. Den Antrag senden Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben an die Stadt Rheinberg, Fachbereich 32, Kirchplatz 10, 47495 Rheinberg.

Eventuell benötigen Sie für die geplante Veranstaltung auch noch weitere Erlaubnisse. Dies kann der Fall sein, wenn Sie zum Beispiel zusätzlich eine Live-Band/Musik spielen lassen, öffentliche Verkehrsflächen nutzen oder ein Festzelt aufbauen wollen.

Benötigte Unterlagen

Antrag gaststättenrechtliche Gestattung (§ 12 GastG)

Gebühren

25 Euro bis 800 Euro
Die Gebühr hängt von der Art der Veranstaltung und der Rechtsnatur des Antragsstellers ab.

Preis / Kosten


Kontakt

Herr Nickenig

Telefon: 02843/171-302
E-Mail: christian.nickenig@rheinberg.de


Stadt Rheinberg
Kirchplatz 10
47495 Rheinberg