Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Gewerbesteuer

Die Stadt erhebt auf der Basis des vom Finanzamt erstellten Gewerbesteuerbemessungsbescheides / Zerlegungsbescheides die Gewerbesteuer. Dabei wird der im Bescheid des Finanzamtes festgestellte Gewerbesteuermessbetrag oder Zerlegungsanteil mit dem örtlichen Hebesatz multipliziert. Der Hebesatz wird in der Regel mit der jährlichen Haushaltssatzung der Stadt Rheinberg festgelegt.

 

Der Hebesatz beträgt zurzeit 520 %

Kontakt

Herr Tapert

Telefon: 02843 / 171-211
E-Mail: daniel.tapert@rheinberg.de


Stadt Rheinberg
Kirchplatz 10
47495 Rheinberg