„…Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Artikel 3, Abs. 2 Grundgesetz
Trotz rechtlicher Gleichstellung sieht die gesellschaftliche Wirklichkeit von Frauen und Männern heute noch ganz anders aus. In vielen Bereichen sind Frauen nicht gleichberechtigt. Die unterschiedlichen Lebenswelten von Frauen und Männern finden in Vorhaben und Maßnahmen noch immer wenig Berücksichtigung.
Gleichstellungsbeauftragte engagieren sich:
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E-Mail: karin.becker@rheinberg.de