Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Grundsteuer

Die Stadt erhebt auf der Grundlage des vom Finanzamt festgelegten Einheitswertes in Verbindung mit dem Steuermessbetrag und des in der Haushaltssatzung festgelegten Hebesatzes Grundsteuer. Die Hebesätze für die Grundsteuer betragen derzeit

  • 641% v.H. für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)
  • 687% für anders genutzte Grundstücke (Grundsteuer B).

Die Grundsteuer wird in der Regel jährlich mit dem Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt und ist zu den Fälligkeitsterminen 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. an die Stadt Rheinberg zu zahlen. Es empfiehlt sich, zur Sicherstellung der rechtzeitigen Zahlung, ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) zu erteilen.

 

Hinweis zur Grundsteuerreform:


Bei Fragen zur Grundsteuerreform oder zum Ausfüllen der Feststellungserklärung nutzen Sie bitte die Informationsangebote der Finanzverwaltung unter www.grundsteuer.nrw.de oder die Hotline unter 02842 121-1959.


Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Stadtverwaltung hierzu keine Auskünfte oder Hilfestellung geben kann.