Jedes Grundstück benötigt eine Anschlussleitung zum Kanal. Diese Anschlussleitung wird durch eine Fachfirma, die zunächst von der Stadt bezahlt wird, bis an die Grundstücksgrenze verlegt. Die entstandenen Kosten sind nach der derzeitigen Satzung im Kanalanschlussbeitrag enthalten. In Ausnahmefällen werden sie neben diesem Beitrag erhoben.
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