Die Stadt Rheinberg stellt für jedes Kalenderjahr einen Haushaltsplan auf, in dem alle geplanten Erträge/Einzahlungen und Aufwendungen/Auszahlungen der Stadt nach Produkten gegliedert erfasst und dargestellt werden. Im Vorbericht (als Teil des Haushaltsplans) sind Aussagen zur finanzwirtschaftlichen Entwicklung enthalten.
Der Rat ermächtigt mit dem Haushaltsplan die Verwaltung, die entsprechenden Ressourcen einzusetzen.
Der Plan kann im Fachbereich 20 während der Dienststunden eingesehen werden. Er steht auch als elektronische Version in der Linkbox für Sie zur Verfügung.
Die Stadt Rheinberg stellt jährlich auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften gem. der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und der Kommunalhaus-haltsverordnung NRW (KomHVO NRW) einen Jahresabschluss auf. Dieser muss zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Rheinberg vermitteln.
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